Mehr Flexibilität und Gerechtigkeit bei der Kindertagespflege im Landkreis Cloppenburg
Landkreis Cloppenburg. Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat einstimmig wichtige Verbesserungen bei der Förderung von Kindern in der Kindertagespflege beschlossen. Die neue Satzung, die zum 1. August 2026 in Kraft tritt, bringt Familien mehr Flexibilität bei der Eingewöhnung und sorgt gleichzeitig für eine gerechtere Verteilung der Kosten.
Die wichtigste Änderung betrifft die Eingewöhnungsphase. Künftig können Eltern und Tagespflegepersonen die Eingewöhnung deutlich flexibler gestalten. Die Neuregelung ermöglicht es Familien, die Eingewöhnung ihres Kindes besser an ihre individuellen Lebensumstände anzupassen, ohne dass die Qualität der pädagogischen Begleitung beeinträchtigt wird.
Bei den Kosten hat der Kreistag eine grundlegende Überarbeitung vorgenommen. Die neue Kostenbeitragstabelle orientiert sich an der Elternbeitragsordnung des Bischöflich Münsterschen Offizialats für Krippenplätze und staffelt die Beiträge deutlich feiner nach Einkommen. Besonders profitieren Familien mit mehreren Kindern: Der Freibetrag pro Kind steigt von 3.835 auf 5.000 Euro jährlich. Die Geschwisterermäßigung wurde deutlich verbessert – für das zweite Kind gibt es 50 Prozent Ermäßigung statt bisher 30 Prozent, ab dem dritten Kind entfällt der Beitrag komplett.
Für das laufende Haushaltsjahr 2026 hat der Landkreis rund 2,5 Millionen Euro für die Kindertagespflege eingeplant.
Text: LK Cloppenburg
