Minderjährige bekommen bei erstmaligem Testkauf mehrmalig elektrische Zigaretten: zwei Drittel der Verkaufsstellen durchgefallen
Landkreis Cloppenburg. Testkäufe im Bereich Alkohol werden im Landkreis Cloppenburg bereits seit über 15 Jahren durchgeführt. Nun haben sich die Verantwortlichen auch dem Bereich der Tabakwaren angenommen: Vier von sechs Verkaufsstellen fielen durch. Gerade Vapes oder e-Zigaretten scheinen dabei eine besondere Problemlage einzunehmen.
Beim Runden Tisch der Jugendpflegen im Landkreis Cloppenburg war festgestellt worden, dass viele Jugendliche aber auch schon Kinder diese Produkte konsumieren und auch keine Probleme haben, an diese heranzukommen. Das Dealen mit Vapes scheint ein großes Problem zu sein. Auch im Jugendamt gab es zahlreiche Meldungen, dass es im Stadtgebiet Cloppenburg Verkaufsstellen gibt, die das Jugendschutzgesetz nicht beachten. In §10 Jugendschutzgesetz ist die Abgabe von Tabakwaren geregelt, auch wenn in einigen Produkten kein Nikotin enthalten ist. Der Konsum ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
Daher haben vor sieben Wochen Verantwortliche des Jugendamtes und der Polizei die Cloppenburger Kioske aufgesucht, um diese auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hinzuweisen. Dabei wurde klargestellt, dass man sich immer einen Ausweis zeigen lassen sollte und dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn doch verkauft wird.
In diesen über die Problematik aufgeklärten Verkaufsstellen wurden jetzt Testkäufe durchgeführt. Dabei wurde in sechs Verkaufsstellen kontrolliert. Vier von ihnen fielen beim Kauf durch. In drei Fällen wurde weder nach einem Ausweis noch nach dem Alter gefragt. In einem Fall lag das Ausweisdokument zwar vor, aber das Alter wurde falsch berechnet. In zwei Fällen wurde nach dem Alter der Testkäufer gefragt und ihnen wurde keine Vape verkauft. Nun hat sich der Landkreis in Kooperation mit der Polizei entschieden, diese Testkäufe landkreisweit auszudehnen. Eine Fortsetzung ist noch in diesem Jahr geplant.
Text: Landkreis Cloppenburg