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Mordfall Eke Sandker – Staatsanwaltschaft warnt vor Spekulationen in den sozialen Medien – Tatverdächtiger aus Polizeigewahrsam entlassen

Mordkommission Sandker ermittelt in weiterem Fall  –Parallelen zu Ermittlungskomplex aus dem Jahre 1986

Im Jahre 1995 wurde Elke Sandker ermordet. Die Polizei in Sögel hat seit längerer Zeit eine Mordkommission eingerichtet, die den Fall aufzuklären versucht.

Neun Jahre vor dem Mord an Elke Sandker, im Jahre 1986, kam es in Sögel zu einem Überfall auf eine damals 30-jährige Frau. Der Täter würgte das Opfer bis zur Bewusstlosigkeit. Das Opfer konnte lediglich durch das entschlossene Eingreifen einer Zeugin gerettet werden und überlebte die Tat schwer verletzt. Auch in diesem Fall konnte ein Täter durch Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück bislang nicht ermittelt werden.

Im August dieses Jahres hat das damalige Opfer den mutmaßlichen Täter wiedererkannt und sich mit der Polizei in Verbindung gesetzt. Die Ermittlungen der Polizei führten zügig zur Identifizierung des von dem Opfer beschriebenen Mannes. Der 53-jährige Beschuldigte konnte am 28.08.2018 vorläufig festgenommen werden. Ein dringender Tatverdacht konnte gegen den Beschuldigten bislang nicht erhärtet werden, sodass der Beschuldigte aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen wurde.

Im Zuge dieser neuerlichen Erkenntnisse traten Parallelen zu dem Mord an Elke Sandker aus dem Jahre 1995 auf. Der 53-jährige Beschuldigte wird somit ebenfalls im Rahmen der Mordkommission Sandker als Tatverdächtiger überprüft. Die Untersuchungen der freiwillig durch den Beschuldigten abgegebenen Speichelprobe beim Landeskriminalamt Niedersachsen in Hannover dauern an.

Sowohl die Staatsanwaltschaft Osnabrück, als auch die Polizeiinspektion Emsland / Grafschaft Bentheim bitten die Bevölkerung eindringlich darum, sich nicht an Spekulationen oder Gerüchten sonstiger Art in sozialen Medien oder auf anderen Plattformen zu beteiligen oder diese zu teilen. Es wird vielmehr weiterhin um Mithilfe gebeten, Hinweise zu geben, die zur Ergreifung des Täters führen.

Text: Staatsanwaltschaft Osnabrück