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Mündliche Verhandlung über Schadensersatzansprüche wegen Einsturzes der Sporthalle der Lingener Johannesschule

OSNABRÜCK. Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück (Einzelrichter) verhandelt am 26. August 2019 über mögliche Schadensersatzansprüche wegen des Einsturzes des Dachs der Sporthalle an der Lingener Johannesschule im Januar 2017 (Az. 4 O 2620/18).

Die Sporthalle an der Johannisschule war ursprünglich im Jahr 1966 errichtet worden. Die tragende Konstruktion des Daches bestand dabei aus sogenannten Brettschichtholzträgern (BSH-Trägern). Im Jahr 2010 sollte eine energetische Sanierung der Halle erfolgen. Zur Vorbereitung dieser Arbeiten beauftragte die Stadt Lingen den nun beklagten Statiker mit der statischen Prüfung des Hallendachs. Er besuchte daraufhin mehrfach die Halle und erstellte statische Berechnungen. Uneins sind sich die Beteiligten allerdings bei der Frage, welche Leistungen im Einzelnen der beklagte Statiker zu erbringen hatte. In jedem Fall wurden letztlich wesentliche Arbeiten am Hallendach durchgeführt. Es wurde u.a. zusätzlich gedämmt und es wurde eine Photovoltaikanlage installiert. Auf der Innenseite des Daches wurde eine neue Unterdecke eingezogen, zudem wurden Heizplatten montiert.

Im Januar 2017 stellte der Hausmeister der Johannisschule Durchbiegungen an der Hallendecke fest und veranlasste eine sofortige Sperrung der Halle. Notfallmaßnahmen zur Stützung der Decke blieben ohne Erfolg. Letztlich stürzte die 18 x 33 Meter große Decke der Halle weitgehend ein. Menschen kamen aufgrund der rechtzeitigen Sperrung nicht zu Schaden. Die Stadt macht jedoch geltend, dass es durch den Einsturz der Halle erhebliche Zerstörungen am Halleninneren und den dort gelagerten Sportgeräten gegeben habe.

Die Stadt Lingen nimmt nun mit der am Landgericht Osnabrück anhängigen Klage den im Jahr 2010 beauftragten Statiker auf Schadensersatz in Anspruch. Sie ist der Auffassung, er habe eine umfassende Prüfung der vorhandenen Dachkonstruktion und eine statische Planung der vorgesehenen Umbauten geschuldet. Diese sei offensichtlich nicht oder jedenfalls nicht zureichend erfolgt. Dadurch sei es zum Einsturz des Hallendachs gekommen. Die Stadt fordert deshalb rund EUR 137.500,00 Schadensersatz von dem Statiker, u.a. für zerstörte Sportgeräte und die Kosten der Bergung des zerstörten Dachs.

Der Statiker lehnt eine Zahlung ab. Er macht geltend, er habe nur einen sehr eingeschränkten Prüfauftrag auszuführen gehabt, auch weil es an Unterlagen aus der Zeit der Errichtung der Halle gefehlt habe. Letztlich sei die Halle wohl wegen Schäden an den Holzträgern eingestürzt. Diese zu prüfen, sei nicht Teil seiner Aufgabe gewesen. Darüber hinaus habe die Stadt Lingen im Rahmen der Sanierung weitaus größere Lasten, insbesondere im Bereich der Dämmung, eingebracht, als ihm für die Berechnungen vorgegeben worden sei. Auch das könne ihm nicht vorgeworfen werden. Schließlich zweifelt der Beklagte die Höhe des geltend gemachten Schadens an.

Nun kommt es zur mündlichen Verhandlung über die Ansprüche am 26. August 2019 ab 09.00 Uhr in Saal 155 (Hochhaus am Kollegienwall, erster Stock, Zugang über den Eingang des Amtsgerichts). Das Gericht wird im Rahmen der mündlichen Verhandlung zunächst in den Sach- und Streitstand einführen. Anschließend wird es mit den Parteien Möglichkeiten einer gütlichen Einigung erörtern und den Versuch unternehmen, den Sachverhalt weiter aufzuklären. Das persönliche Erscheinen des Beklagten ist dazu angeordnet worden; zudem hat das Gericht drei Zeugen geladen. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens (z.B. durch Urteil oder Einholung eines Sachverständigengutachtens) wird das Gericht am Ende der Sitzung entscheiden.

Text: Pressestelle des Landgerichtes