Nach dem Shut down – Neuer Alltag in Niedersachsen – der Stufenplan
Aktuelle Lage
Anfang April begannen die täglichen Meldezahlen zurückzugehen. Wegen der schwankenden Untersuchungszahlen über das Wochenende und über die Feiertage ist zur Beobachtung des Verlaufs der über eine Woche geglättete Mittelwert der täglichen Fallzahlen besser geeignet als die tatsächlichen täglichen Meldungen.
Der geglättete Mittelwert täglicher Meldungen hat sich vom 4. April (308 Fälle) bis zum 22. April (160 Fälle) in etwa halbiert. Am 27. April wurden 50 Neuinfektionen registriert. Seither halten sich die Zahlen stabil. Am 3. Mai wurden 42 Neuinfektionen gemeldet.
Neben den Neuinfektionen wird auch die Reproduktionszahl als Bewertungskriterium für die aktuelle Lage in der Diskussion herangezogen. Die Reproduktionszahl R ist die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einem Fall angesteckt werden. Diese lässt sich nicht aus den Meldedaten ablesen, sondern nur durch statistische Verfahren zum Beispiel auf der Basis des Nowcastings schätzen. Das Nowcasting und die R-Schätzung beziehen alle übermittelten Fälle mit Erkrankungsbeginn bis 3 Tage vor Datenstand ein. Fälle mit neuerem Erkrankungsbeginn wurden nicht berücksichtigt, da sie noch nicht in ausreichender Zahl übermittelt wurden und zu instabilen Schätzungen führen würden. Mit Datenstand 29. April 2020 wird die Reproduktionszahl für Deutschland vom RKI auf R = 0,75 (95%- Konfidenzintervall: 0,64-0,87) geschätzt. Für Niedersachsen kommt das RKI auf 0,7 (95%- Konfidenzintervall: 0,6-0,9). Fakt ist aber auch: je kleiner die Fallzahlen werden, umso schwieriger und ungenauer wird die Schätzung des R.
Methodisches Vorgehen
Von der ersten Entscheidung am 9. März 2020 (Verbot von Großveranstaltungen) bis zum Shut down über das Kontaktverbot vom 23. März 2020 wurden verschiedene Maßnahmen verfügt, um das Ziel
der Verlangsamung der Ausbreitungsgeschwindigkeit zu erreichen. Diese Maßnahmen wurden in der beigefügten Matrix erfasst (ANLAGE 1).
Zur Unterstützung weiterer Entscheidungen wurden diese Maßnahmen in ihrer Wirkung für die Zukunft bewertet nach: Nutzen (infektiologischer Impact) und Schaden (volkswirtschaftlich, gesellschaftlich). Die Bewertung ist in vier Stufen erfolgt: 1 (geringer Nutzen/ Schaden), 3 (mittel), 6 (hoch), 9 (sehr hoch). Der Nutzen ist gleichbleibend bewertet, der Schaden ändert sich aber im Zeitablauf und wurde meist höher bewertet, umso länger die Maßnahme dauert. Um Missverständnisse vorzubeugen: Der Shut-Down und damit jede einzelne Maßnahmen waren notwendig, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit zu verlangsamen. Jetzt müssen die Maßnahmen aber mit Blick in die Zukunft bewertet werden und da haben die einzelnen Maßnahmen einen unterschiedlichen infektiologischen Impact. Die Kombination aus Infektionsschutz und Schaden einer Maßnahme sind Grundlage für den nachfolgenden Stufenplan. Maßnahmen mit Einschätzung eines niedrigeren Nutzens für den
Infektionsschutz, aber hohem wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Schaden sollten als erstes angegangen werden.
Alle Lockerungen setzen voraus, dass physische Kontakte weiter auf ein Minimum reduziert werden. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der 1,5m-Regel, wodurch sich für alle vorgeschlagenen Maßnahmen ein entsprechendes dahinterliegendes Anforderungsprofil ergibt. In den nächsten Monaten kann es realistischerweise nicht darum gehen, die Anzahl der Neuinfizierten gen Null zu bringen, sondern um eine Strategie des Austarierens. Diese Strategie versucht, die Kapazitätsgrenze für die Intensivmedizin nicht zu überschreiten. Ziel ist es, dass für schwere Krankheitsverläufe ausreichend Kapazitäten in der Intensivmedizin bereit stehen. Das beinhaltet auch in den nächsten Monaten eine diesen Kapazitäten entsprechende Begrenzung der Neuinfektionen.
Eine Umsetzung des gesamten Stufenplans kommt nur bei Einhalten dieser Zielgröße in Betracht. Vor diesem Hintergrund müsste gegebenenfalls eine vergleichsweise kurze Reaktionszeit bis hin zu einer rneuten oder einer verlängerten Schließung akzeptiert werden. In der Regel sollten zwischen den Stufen zwei bis drei Wochen liegen, um die Wirkung auch erfassen zu können. Ergibt das aktuelle Infektionsgeschehen die Prognose, dass die Intensivkapazitäten weiter ausreichen werden, kann die die nächste Phase eingeleitet werden.
Maßnahmen nach Bereichen
Anmerkung: Stufe 1 umfasst alle Maßnahmen, die mit den Verordnungen bis einschl. 6. Mai umgesetzt werden. Stufe 2 soll mit 11. Mai in Kraft treten, Stufe 3 am 25. Mai. Die darauffolgenden Stufen haben keine Daten.
3.1 Handel/ Dienstleistung
Infektologischer Impact | Volkswirtschaftlicher Schaden | Gesellschaftlicher Schaden | |
Sonstiger Einzelhandel | mittel | hoch | hoch |
Dienstleistungen <1,5m Abstand | Sehr hoch | Sehr hoch | hoch |
Stufe 1:
Einzelhandel für den täglichen Bedarf (Definition in der Verordnung) war bereits immer geöffnet. In einer ersten Stufe wurde bereits am 20. April darüber hinaus der Einzelhandel bis zu einer Verkaufsfläche von 800qm geöffnet sowie ohne Begrenzung KfZ-Handel, Fahrrad- und Buchläden.
Bei den Dienstleistungen haben zunächst diejenigen Vorrang, die bereits mit hohen Anforderungen an Hygienekonzepten arbeiten und auch über entsprechende Ausbildungen verfügen. In einer ersten Stufe wurden deshalb bereits die Friseure geöffnet.
Stufe 2:
Die Verkaufsflächenbeschränkung entfällt. Dabei bleiben die Beschränkungen (Anzahl Kunden/ Verkaufsfläche, Abstands-/ Hygieneanforderungen, Mund-Nasen-Bedeckung) aufrechterhalten.
Personennahe Dienstleistungen mit ähnlichen Hygiene-Voraussetzungen wie Friseure (z.B. Kosmetik, Maniküre/ Pediküre, Massage) werden wieder zugelassen. Die Abgrenzung im Detail erfolgt zwischen MS, Kammern und Berufsgenossenschaft.
Stufe 3:
Öffnung weiterer personennaher Dienstleistungen mit Restriktionen
Stufe 5:
Öffnung personennaher Dienstleistungen ohne Restriktionen
3.2 Tourismus/ Gastronomie
Infektologischer Impact | Volkswirtschaftlicher Schaden | Gesellschaftlicher Schaden | |
Ferienhaus/ -wohnung, Campingplatz etc. | gering | sehr hoch | mittel |
Inselschließung | gering | sehr hoch | mittel |
Gastronomie | hoch | sehr hoch | hoch |
Hotel, Pension, Jugendherberge | hoch | sehr hoch | mittel |
Stufe 1:
Übernachtungstourismus, der weitestgehend autark ist, sollte als erstes wieder zugelassen werden. Dazu zählen in einer ersten Stufe Zweitwohnungen und Dauercamping – jeweils zur Eigennutzung.
Die Beförderungseinschränkungen auf die ostfriesischen Inseln werden aufgehoben.
Stufe 2:
Der Übernachtungstourismus wird bezogen auf weitere autarke Angebote geöffnet und zwar für Ferienwohnungen/ -häuser, sonstige Campingplätze, Boote, Wohnmobilstellplätze. Zur Reduzierung des Kontaktaufkommens soll der „Gästeumschlag“ reduziert werden: bei erienwohnungen/ -häusern durch eine Wiederbelegungsfrist von mind. 7 Tagen und bei Campingplätzen, Bootsliegeplätzen, Wohnmobilstellplätzen durch eine max. Auslastung von 50%. Bei letzteren kommen noch zusätzlichen Hygieneanforderungen an die Gemeinschafseinrichtungen (z.B. Sanitär) hinzu.
Nach der eingeschränkten Zulassung von Übernachtungstourismus sollte auch die Öffnung der Gastronomie erfolgen, allerdings beschränkt auf Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten. Folgende Einschränkungen: in der ersten Stufe Öffnung nur mit max. 50% der Plätze, Reservierungspflicht, Kontaktdatenerfassung der Kunden, Untersagung von Selbstbedienung/
Buffet, Abstandsregelungen, Hygieneanforderungen. Bars, Kneipen, Diskotheken bleiben untersagt.
Stufe 3
Ausweitung der Öffnung der Gastronomie erfolgt, allerdings weiterhin beschränkt auf Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten. Hierzu wird bis 8. Mai noch ein detailliertes Konzept zwischen MW, MS, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeitet. Bars, Kneipen, Diskotheken bleiben untersagt.
Öffnung von Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. auch zur touristischen Nutzung (Ausschluss Wellnessbereiche). Die Auslastung wird auf max. 50% beschränkt und es gilt eine Wiederbelegungsfrist von mind. 7 Tagen. Bei der Hotelgastronomie sind Selbstbedienung/ Buffet untersagt, die Essenszeiten sind zu terminieren und es gelten die gleichen Beschränkungen wie oben unter Gastronomie aufgeführt
Stufe 4:
Ausweitung der Öffnung des Übernachtungstourismus Hierzu wird bis 8. Mai noch ein detailliertes Konzept zwischen MW, MS, Dehoga, NGG und Kommunen erarbeitet.
Stufe 5:
Aufhebung der noch bestehenden Beschränkungen für den Übernachtungstourismus, abhängig vom Infektionsgeschehen.
Ergänzende Empfehlungen:
Einer landesweiten Regel für den Zugang zu den ostfriesischen Inseln bedarf es in Übereinstimmung mit der Region nicht mehr. Die Landkreise können aber Regelungen treffen.
Regelungen zum sonstigen Tagestourismus sind bisher landesseitig nicht erfolgt. Die bisherige Regelung zu weitergehenden Regelungen bei Hotspots durch die Kommunen ist ausreichend.
3. 3 Bildung
Infektologischer Impact | Volkswirtschaftlicher Schaden | Gesellschaftlicher Schaden | |
Berufliche Schulen | gering | mittel | hoch |
Allgemeinbildende Schule Sek 2 | gering | gering | hoch |
Hochschule | gering | gering | hoch |
Erwachsenenbildung | gering | gering | mittel |
Allgemeinbildende Schule Sek 1 | mittel | mittel | hoch |
Schulfahrten | mittel | gering | gering |
Kindertagesbetreuung | hoch | hoch | hoch |
Grundschule | hoch | hoch | hoch |
Die Öffnung von Hochschulen, Beruflichen Schulen (BBS) und Allgemeinbildenden Schulen (ABS) sowie der Kindertagesbetreuung muss einhergehen mit neuen Konzepten. Der Start erfolgt sukzessive. Da Hochschulen besser als Schulen auf Online-Studium eingestellt sind, könnte
weitestgehend auf Präsenzbetrieb verzichtet werden. In den Schulen sollte mit den ältesten Jahrgängen (und Prüfungsklassen) gestartet werden und dann wird schrittweise der Schulbetrieb wieder aufgenommen.
Bei der Kindertagesbetreuung wird die Notbetreuung sukzessive ausgeweitet. Der Präsenzunterricht wird bis zu den Sommerferien umschichtig gestaltet, was auch die Schülerbeförderung entlastet. Dafür werden alle Klassen und Lerngruppen in je zwei Gruppen aufgeteilt. Home Learning wird institutionalisiert.
Die besondere Situation von Lehrerinnen und Lehrern aus Risikogruppen wird berücksichtigt. Die Schulen erarbeiten Hygienekonzepte. Die Kindertagesbetreuung wird sukzessive ausgeweitet. Dabei muss berücksichtigt werden, dass sich das Distanzgebot in der Arbeit mit Kindern im Alter bis zur Einschulung kaum umsetzen lässt. Umso wichtiger ist es, dass Maßnahmen ergriffen werden können, die helfen, dies zumindest teilweise auszugleichen. Im Bereich der Hygiene, beim Personaleinsatz aber und auch bei der konkreten Organisation und der pädagogischen Arbeit sollten Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken getroffen werden.
Insbesondere ist der Hygieneplan einzuhalten. Auch werden Empfehlungen zum Umgang mit Beschäftigten in Tageseinrichtungen für Kinder und mit Kindertagespflegepersonen, die besonderen Schutz bedürfen, gesondert als Hilfestellung zur Verfügung gestellt
Stufe 1:
In der Kindertagesbetreuung findet weiter Notbetreuung statt. Allerdings wurde der berechtigte Personenkreis ausgeweitet auf alle Berufszweige von allgemeinem öffentlichem Interesse. Daneben sind Härtefälle in verstärktem Maße aufzunehmen. Die zulässige Höchstzahl an in den
Notgruppen betreuten Kindern wird auf max. 5 Kinder je Notgruppe festgelegt (Zielgröße ist ca. 10 Prozent der Kinder). Zugelassen werden auch häusliche Kleingruppen zur Notbetreuung.
Für Abschlussklassen (13, 9/10) wurden unter den vorgenannten Bedingungen die ABS und BBS bereits am 27. April wieder geöffnet, um den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Das bedeutet, dass die Abitur- wie auch alle anderen Abschlussprüfungen nach jetzigem Stand unter Einhaltung der Hygienevorgaben des Robert Koch-Instituts stattfinden. Gleiches gilt für die Abschlussklassen in den BBS.
Ab dem 4. Mai findet Präsenzunterricht in neuer Form für den Schuljahrgang 4 statt.
Für alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in die Schulen zurückkehren, ist sowohl in den ABS als auch BBS ab dem 22. April Home Learning vorgesehen.
as Sommersemester an den Hochschulen findet digital und unter weitest möglichen Verzicht auf Präsenzveranstaltungen statt.
Erwachsenenbildung und sonstige Bildungseinrichtungen sind untersagt (Ausnahme: Prüfungen).
Stufe 2:
Die Notbetreuung in der Kindertagesbetreuung wird quantitativ weiter ausgeweitet und zwar insbesondere auf Kinder in Notlagen (Hilfe zur Erziehung, Kindeswohlgefährdung), Kinder mit besonderen Bedarfen (z.B. Sprachförderbedarf) oder Kinder am Übergang Vorschule/ Schule. Die
zulässige Höchstzahl an in den Notgruppen betreuten Kindern beträgt dann 10 Kinder je Notgruppe. Zielgröße ist 40% der Kinder zzgl. Vorschulkinder. (Zeitraum: sukzessive ab 18. Mai)
Tagespflegepersonen können wieder in den regulären Betrieb übergehen(Zeitraum: ab 11. Mai). Die Großtagespflege wird gesondert betrachtet.
Gestuft kehren weitere Jahrgänge in den ABS nach und nach in den Präsenzunterricht zurück: ab 11. Mai 12, ab 18. Mai 9/10 und 3. Bei den BBS kehren am 11. Mai die Fachstufe 1 an die Berufsschule, der Schuljahrgang 12 an die Fachoberschule sowie die Abschlussklasse der Berufsqualifizierenden Berufsfachschule in den Präsenzunterricht neuer Form zurück. Am 18. Mai folgen dann der Schuljahrgang 11 der Fachoberschule und die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule.
Das Sommersemester an den Hochschulen findet digital und unter weitest möglichen Verzicht auf Präsenzveranstaltungen statt.
Öffnung Volkshochschulen, Musikschulen (mit Ausnahme von Bläsern und Chor) und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich bei entsprechenden Anforderungen wie für den Präsenzunterricht in Schulen.
Stufe 3:
Die restlichen Jahrgänge kehren bis Mitte Juni stufenweise an die ABS zurück (11, 7/8, 5/6, 2, 1). Das gilt auch für die restlichen Jahrgänge der BBS.
Das Sommersemester an den Hochschulen findet digital und unter weitest möglichen Verzicht auf Präsenzveranstaltungen statt.
Stufe 4:
Bei der Kindertagesbetreuung wird das Ende der ausgeweiteten Notbetreuung und der Übergang zur Regelbetreuung eingeleitet (frühestens Ende Juni). Daher sollen sich die Einrichtungen wieder auf den Regelbetrieb vorbereiten. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können gegen Ende des Notbetriebs (3. Teilstufe) jeweils die Hälfte der
Kinder nach zulässiger Höchstkinderzahl (10 Krippe/13 Kindergarten/ 10 Hort) je Gruppe aufgenommen werden, um einen Übergang zum Regelbetrieb zu gewährleisten. Die Betreuungszeiten in den Gruppen sollen wieder auf das Normalmaß ausgeweitet werden. (Zeitraum: sukzessive ab Mitte Juni)
Stufe 5:
Der Regelbetrieb der Kindertagesstätten wird mit dem neuen Betreuungsjahr (August) wieder aufgenommen. Es kann aber weiter zu Einschränkungen kommen,
Alle Schuljahrgänge sind wieder im (eingeschränkten Präsenzbetrieb) an den Schulen.
Schulfahrten werden wieder zugelassen (Öffnung Jugendherbergen etc. ist Voraussetzung)
Das Sommersemester bleibt digital, für das Wintersemester werden Regelungen getroffen.
3.4 Sport/ Freizeit/ Kultur
Infektologischer Impact | Volkswirtschaftlicher Schaden | Gesellschaftlicher Schaden | |
Spielplätze outdoor | mittel | gering | sehr hoch |
Sportplätze outdoor | mittel | gering | hoch |
Museen/ Kultureinrichtungen | gering | gering | mittel |
Schwimmbäder/ Freibäder | mittel | hoch | hoch |
Sportplätze indoor, Fitnesscenter | hoch | hoch | hoch |
Spielplätze indoor | hoch | mittel | mittel |
Saunen | hoch | gering | mittel |
Stufe 1:
ffnung aller Outdoor-Sportanlagen für alle Sportarten, bei denen der Mindestabstand von 2m bei Personen außerhalb des eigenen Hausstandes durchgängig sichergestellt werden kann. Wettkämpfe wären unter Einhaltung den gleichen Bedingungen zwar ebenfalls möglich, diese
sollten nach Empfehlung der Arbeitsgruppe aber möglichst noch zurückgestellt werden. Die Öffnung für Zuschauer wäre allerdings synchron zu den Lockerungen für öffentliche Versammlungen zu entscheiden.
Öffnung Museen, Freilichtmuseen, Zoos/ Tiergehege und ähnliche Parks (nur Outdoor-Bereiche), Botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen (nur Outdoor-Bereiche), Autokinos und ähnliches. Die Öffnung erfolgt mit Anforderungen zur zulässigen Besucherzahl (z.B. Steuerung über
Reservierungsplicht) und bedarfsgerechten Hygienekonzepten.
Geöffnet werden Outdoor-Spielplätze bei Beschränkungen (Kinder bis max. 12 Jahre, unter Aufsicht einer volljährigen Person, Wahrung der Abstandsregelungen)
Stufe 3:
Geöffnet werden Freibäder bei Beschränkungen zu Personenanzahl, Abstand, Hygiene.
Sonstige Freizeiteinrichtungen (nur Outdoor) werden unter Einschränkung bei Personenzahl und mit erhöhten Hygieneanforderungen geöffnet (z.B. Minigolf, Seilbahnen, Freizeitparks usw.)
Stufe 4
Öffnung aller Indoor-Sportanlagen für alle Sportarten, bei denen der Mindestabstand bei Personen außerhalb des eigenen Hausstandes durchgängig sichergestellt werden kann. Das gilt auch für Fitnesscenter. Geprüft wird zur Stufe 3, ob ein Vorziehen möglich ist.
Öffnung Schwimmbäder (indoor)
Stufe 5:
Öffnung für alle Sportarten, abhängig vom Infektionsgeschehen und hier auch abhängig von der Dauer der Abstandsregel.
Indoor-Spielplätze werden geöffnet bei entsprechenden Beschränkungen zu Personenanzahl, Abstand, Hygiene.
Gleiches gilt für die Öffnung von Saunen.
Öffnung der sonstigen Indoor-Freizeit-/ Kultureinrichtungen (Kinos, Theater,…).
3.5 Veranstaltungen
Infektologischer Impact | Volkswirtschaftlicher Schaden | Gesellschaftlicher Schaden | |
Öffentliche Versammlungen/ Veranstaltungen bis 100 TN | mittel | gering | mittel |
Öffentliche Versammlungen/ Veranstaltungen bis 100 – 1.000 TN | hoch | sehr hoch | mittel |
Öffentliche Versammlungen/ Veranstaltungen bis >1.000 TN | hoch | sehr hoch | mittel |
Private Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Beerdigungen) | hoch / sehr hoch | gering | hoch |
Stufe 1:
Alle öffentlichen Veranstaltungen sind verboten.
Für Versammlungen unter freiem Himmel können Ausnahmen (ggf. unter Auflagen) erteilt werden.
Versammlungen in zum Gottesdienst und zur Religionsausübung gewidmeten Räumen sollen ab dem 7. Mai 2020 in Niedersachsen wieder möglich sein.
Stufe 4:
Zulassung von weiteren Veranstaltungen in gestaffelter Form.
Demonstrationen wieder ausschließlich nach den Bestimmungen des Versammlungsrechts geregelt.
Stufe 5
Zulassung von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden (nicht vor 31. August)
Zulassung von Schützenfesten und ähnlichen Veranstaltungen (nicht vor 31. August)
4. Stufenplan
Stufe 1 (Bisherige Lockerungen und neue Regelungen bis einschl. 6. Mai)
Handel/ Dienstleistung | Handel: Geschäfte für den täglichen Bedarf weiter geöffnet. Autohäuser, Fahrrad- und Buchläden wieder geöffnet. Sonstiger Einzelhandel bis zu Verkaufsfläche <800qm wieder geöffnet. Sonderregelungen Sonntagsöffnung sind aufgehoben. Dienstleistungen: Friseurgeschäfte wieder geöffnet. Alle anderen personennahen Dienstleistungen weiter untersagt. |
Tourismus/ Gastronomie | Tourismus: Zweitwohnungen und Dauercamping – jeweils zur Eigennutzung ist wieder zugelassen. Die Beförderungsbeschränkungen auf die ostfriesischen Inseln entfallen. Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist ansonsten untersagt. Gastronomie ist mit Ausnahme Außer-Haus-Verkauf und Betriebskantinen geschlossen. |
Bildung | Kindertagesstätten bleiben geschlossen mit Ausnahme Notbetreuung, die aber erweitert wurde auf alle Berufszweige von allgemeinem öffentlichem Interesse. Neu: Zugelassen werden auch häusliche Kleingruppen zur Notbetreuung. Präsenzunterricht in neuer Form für die Schuljahrgänge 13, 9/10, neu: 4 sowie analog BBS. Ansonsten Home Learning. Sommersemester an Hochschulen in Form digitaler Lehrangebote Erwachsenenbildung und sonstige Bildungseinrichtungen weiter untersagt. |
Sport/ Freizeit/ Kultur | Neu: Öffnung der Outdoor-Sportanlagen für alle Sportarten, bei denen Mindestabstand von 2m durchgängig sichergestellt ist. Neu: Outdoor-Spielplätze werden mit Einschränkungen geöffnet. Neu: Öffnung Museen, Freilichtmuseen, Zoos/ Tierparks (nur OutdoorBereiche) und ähnliches, Botanische Gärten und ähnliches (nur OutdoorBereiche). Neu: Öffnung Auto-Kinos und ähnliche Formen. Sonstige Freizeit-/Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. |
Veranstaltungen | Öffentliche Veranstaltungen bleiben untersagt, Demonstrationen mit Erlaubnisvorbehalt. Neu: Versammlungen in zum Gottesdienst und zur Religionsausübung gewidmeten Räumen sind wieder möglich. |
Private Beschränkungen | Zwei-Personen-Regel im öffentlichen Raum (mit festgelegten Ausnahmen). Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und Einzelhandel. |
Stufe 2 (Umsetzung zum 11. Mai geplant)
Handel/ Dienstleistung | Neu: Öffnung des Einzelhandels ohne Verkaufsflächenbeschränkungen. Restriktionen bleiben erhalten (Kundenbegrenzung/ Verkaufsflächen Abstand/ Hygiene, MNB) Dienstleistungen: Friseurgeschäfte bereits geöffnet. Neu: Personennahe Dienstleistungen mit ähnlichen Hygiene-Voraussetzungen wie Friseure (z.B. Kosmetik, Maniküre/ Pediküre, Massage) werden wieder zugelassen. |
Tourismus/ Gastronomie | Neu: Zulassung der Beherbergung zu touristischen Zwecken in Ferienwohnungen/ -häuser, Campingplätze, auf Bootsliegeplätzen und Wohnmobilstellplätzen. Es gilt eine Wiederbelegungsfrist von mind. 7 Tagen bei Ferienwohnungen/ -häuser und eine max. Auslastung 50% bei Campingplätze, Bootsliegeplätze und Wohnmobilstellplätzen. Die Beherbergung zu touristischen Zwecken bleibt für Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnliches untersagt. Neu: Öffnung der Gastronomie (außen und innen), allerdings beschränkt auf Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten unter Einschränkungen wie max. 50% Sitzplätze. Bars, Kneipen, Discotheken und ähnliches bleiben untersagt. |
Bildung | Kindertagesstätten bleiben geschlossen mit Ausnahme Notbetreuung, die aber sukzessive ausgeweitet wird (Zielgröße 40%). NEU: Tagespflegepersonen können wieder in den regulären Betrieb übergehen(Zeitraum: ab 11. Mai). Die Großtagespflege wird gesondert betrachte. Präsenzunterricht in neuer Form für die Prüfungsjahrgänge 13, 9/10, 4 sowie neu: Schuljahrgänge 12, 9/10, 3. Analoge Regelung bei den BBS. Ansonsten Home Learning. Sommersemester an Hochschulen in Form digitaler Lehrangebote NEU: Erwachsenenbildung und sonstige Bildungseinrichtungen werden unter den gleichen Voraussetzung wie Schule wieder geöffnet. |
Sport/ Freizeit/ Kultur | Outdoor-Sportanlagen sind geöffnet für alle Sportarten, bei denen Mindestabstand durchgängig sichergestellt ist. Outdoor-Spielplätze sind geöffnet. Museen, Freilichtmuseen, Zoos/ Tierparks (nur Outdoor-Bereiche) und ähnliches, Botanische Gärten und ähnliches (nur Outdoor-Bereiche) sind geöffnet. Auto-Kinos und ähnliche Formen sind zugelassen. Sonstige Sport-, Freizeit-/Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. |
Veranstaltungen | Öffentliche Veranstaltungen bleiben untersagt, Demonstrationen mit Erlaubnisvorbehalt. Versammlungen in zum Gottesdienst und zur Religionsausübung gewidmeten Räumen erlaubt. |
Private Beschränkungen | Zwei-Personen-Regel im öffentlichen Raum (mit festgelegten Ausnahmen). Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und Einzelhandel. |
Stufe 3 (Umsetzung zum 25. Mai geplant)
Handel/ Dienstleistung | Einzelhandel ist ohne Verkaufsflächenbeschränkungen, aber mit Restriktionen geöffnet Dienstleistungen: Neu: Alle personennahen Dienstleistungen werden wieder zugelassen (unter Einhaltung Hygienekonzepte). |
Tourismus/ Gastronomie | Neu: Öffnung auch von Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. (max. 50%Auslastung, Ausschluss von Fitness- und Wellnessbereichen Wiederbelegungsfrist von mind. 7 Tagen). Neu: Ausweitung der Öffnung der Gastronomie (außen und innen), allerdings beschränkt auf Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten auf Basis eines noch vorzulegenden Konzeptes MW, MS, Dehoga, NGG, Kommunen. Bars, Kneipen, Discotheken und ähnliches bleiben untersagt. |
Bildung | Kindertagesstätten bleiben geschlossen mit Ausnahme Notbetreuung, die aber sukzessive ausgeweitet wird (Zielgröße 40%). Präsenzunterricht in neuer Form NEU: für alle Schuljahrgänge, dito BBS. Ansonsten Home Learning. Sommersemester an Hochschulen in Form digitaler Lehrangebote Erwachsenenbildung und sonstige Bildungseinrichtungen sind geöffnet. |
Sport/ Freizeit/ Kultur | Neu: Freibäder werden bei Beschränkung Personenzahl und zusätzlicher Anforderungen Hygiene geöffnet. Neu: Sonstige Freizeiteinrichtungen (nur Outdoor) werden unter Einschränkung bei Personenzahl und mit erhöhten Hygieneanforderungen geöffnet (z.B. Minigolf, Seilbahnen, Freizeitparks usw.) Outdoor-Sportanlagen sind geöffnet für alle Sportarten, bei denen Mindestabstand durchgängig sichergestellt ist. Outdoor-Spielplätze sind geöffnet. Museen, Freilichtmuseen, Zoos/ Tierparks (nur Outdoor-Bereiche) und ähnliches, Botanische Gärten und ähnliches (nur Outdoor-Bereiche) sind geöffnet. Sonstige Indoor-Sport-, Freizeit-/Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. |
Veranstaltungen | Öffentliche Veranstaltungen bleiben untersagt, Demonstrationen mit Erlaubnisvorbehalt. Versammlungen in zum Gottesdienst und zur Religionsausübung gewidmeten Räumen erlaubt. |
Private Beschränkungen | Überprüfung der Zwei-Personen-Regel im öffentlichen Raum (mit festgelegten Ausnahmen). Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und Einzelhandel. |
Stufe 4
Handel/ Dienstleistung | Einzelhandel ist ohne Verkaufsflächenbeschränkungen, aber mit Restriktionen geöffnet. Alle personennahen Dienstleistungen sind zugelassen (unter Einhaltung Hygienekonzepte). |
Tourismus/ Gastronomie | Neu: Ausweitung der Öffnung auch von Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc. auf Basis eines noch vorzulegenden Konzeptes MW, MS, Dehoga, NGG, Kommunen. Gastronomie (außen und innen) ist geöffnet, allerdings beschränkt auf Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten und unter Einschränkungen. Bars, Kneipen, Discotheken und ähnliches bleiben untersagt. |
Bildung | Kindertagesstätten bleiben geschlossen mit Ausnahme Notbetreuung, die aber sukzessive ausgeweitet wird (Zielgröße 50%). Präsenzunterricht findet für alle Schuljahrgänge statt. Neu: Schulfahrten werden wieder zugelassen. Das Sommersemester bleibt digital, für das Wintersemester wurden Regelungen getroffen. Erwachsenenbildung und sonstige Bildungseinrichtungen sind geöffnet. |
Sport/ Freizeit/ Kultur | Outdoor-Sportanlagen für alle Sportarten, bei denen Mindestabstand durchgängig sichergestellt ist, sind geöffnet. Outdoor-Spielplätze und Freibäder sind geöffnet. Museen, Freilichtmuseen, Zoos/ Tierparks (nur Outdoor-Bereiche) und ähnliches, Botanische Gärten und ähnliches (nur Outdoor-Bereiche) sind geöffnet. Neu: Öffnung Indoor-Sportanlagen für alle Sportarten, bei denen Mindestabstand durchgängig sichergestellt ist. Geprüft wird zur Stufe 3, ob ein Vorziehen möglich ist. Neu: Öffnung Indoor-Schwimmbäder Sonstige Indoor-Freizeit-/Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. |
Veranstaltungen | Neu: Sukzessive Zulassung weiterer öffentlicher Veranstaltungen <1.000. Neu: Demonstrationen wieder ausschließlich nach den Bestimmungen des Versammlungsrechts Versammlungen in zum Gottesdienst und zur Religionsausübung gewidmeten Räumen erlaubt. Schützenfesten und ähnliche Veranstaltungen bleiben verboten (nicht vor 31. August) |
Private Beschränkungen | Überprüfung der Zwei-Personen-Regel im öffentlichen Raum (mit festgelegten Ausnahmen). Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und Einzelhandel. |
Stufe 5
Handel/ Dienstleistung | Handel: Neu: Aufhebung aller Restriktionen Dienstleistungen: Neu: Aufhebung aller Restriktionen |
Tourismus/ Gastronomie | Neu: Übernachtungstourismus ohne Restriktionen wieder zugelassen. Gastronomie (außen und innen) ist geöffnet, allerdings beschränkt auf Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten unter Einschränkungen wie Reservierungspflicht. Bars, Kneipen, Discotheken und ähnliches bleiben untersagt. |
Bildung | Der Regelbetrieb in Kindertagesstätten wird mit dem neuen Betreuungsjahr wieder aufgenommen (August). Präsenzunterricht findet für alle Schuljahrgänge statt.Das Sommersemester bleibt digital, für das Wintersemester wurden Regelungen getroffen. Erwachsenenbildung und sonstige Bildungseinrichtungen sind geöffnet. |
Sport/ Freizeit/ Kultur | Neu: Öffnung der Sportanlagen für alle Sportarten Neu: Neben Outdoor-Spielplätzen werden auch Indoor-Spielplätze unter Auflagen geöffnet Museen, Freilichtmuseen, Zoos/ Tierparks (nur Outdoor-Bereiche) und ähnliches, Botanische Gärten und ähnliches (nur Outdoor-Bereiche) sind geöffnet. Neu: Öffnung der Wellnessbereiche und Saunen unter Auflagen Neu: Öffnung der sonstigen Indoor-Freizeit-/ Kultureinrichtungen (Kinos, Theater,…) |
Veranstaltungen | Sukzessive Zulassung weiterer öffentlicher Veranstaltungen. Demonstrationen ausschließlich nach den Bestimmungen des Versammlungsrechts Versammlungen in zum Gottesdienst und zur Religionsausübung gewidmeten Räumen erlaubt. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden bleiben verboten (nicht vor 31. August) Schützenfesten und ähnliche Veranstaltungen bleiben verboten (nicht vor dem 31. August) |
Private Beschränkungen | Zwei-Personen-Regel im öffentlichen Raum (mit festgelegten Ausnahmen). Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und Einzelhandel |
Diese Informationen stammen vom Land Niedersachsen. Sie können eingesehen werden unter https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/der-niedersachsische-weg-hin-zu-einem-neuen-alltag-mit-corona-188012.html
Dort können auch die Dateien, die im Taxt als Anhang genannt werden, herunter geladen und eingesehen werden. Der Text stammt – nochmals ausdrücklich erwähnt, von der Homepage des Landes Niedersachsen. Somit ist das Land auch für die Informationen und die Richtigkeit der Informationen zuständig (Anm. d. Redaktion)