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Naturschutz mit Motorsäge und Freischneider im Naturschutzgebiet Gildehauser Venn

Auch in diesem Winter werden wieder die Motorsägen im Naturschutzgebiet Gildehauser Venn zum Einsatz kommen. Dabei handelt es sich nicht um Naturfrevel sondern um praktische Naturschutzarbeit.

Zunehmende Trockenheit und Nährstoffeinträge setzen den Heideflächen im Naturschutzgebiet Gildehauser Venn immer mehr zu. Dies fördert den Bewuchs von Birken und Gräsern, was wiederrum zum Rückgang der lichtliebenden Heide führt. Um die Entwicklung der Heide zu fördern ist es daher dringend geboten, die Birken zu entfernen. Des Weiteren ist vorgesehen, die abgeholzten Flächen tief zu mähen oder abschnittsweise „abzuplaggen“. Hierbei wird die Vegetationsschicht bis zum Mineralboden abgeschoben. Als es noch keinen Mineraldünger gab, wurde das so gewonnene Material als Dünger oder Einstreu im Stall genutzt. Durch diese Maßnahmen wird gewährleistet, dass sich die Heide wieder ungehindert ausbreiten kann.

Blick von der nördlichen Aussichtsplattform ins Gildehauser Venn. Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim
Blick von der nördlichen Aussichtsplattform ins Gildehauser Venn. Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim

Damit ist es jedoch nicht getan. Heide ist eine historische Kulturlandschaft und würde sich ohne Bewirtschaftung oder Pflege des Menschen wieder zum Wald entwickeln. Um die Heidelandschaft zu erhalten bedarf es nicht nur regelmäßiger Pflegemaßnahmen sondern auch einer angepassten Nutzung. Die abgeholzten Flächen im Gildehauser Venn werden daher regelmäßig beweidet. Durch die Beweidung mit Schafen und Ziegen wird der Neuaustrieb der Heide gefördert und die Ausbreitung von Birken und Kiefern verhindert.

Heideflächen bieten seltenen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum, wie z. B. der Kreuzotter und dem Lungen-Enzian. Um Störungen zu vermeiden, darf das Gildehauser Venn daher nur auf den zugelassenen Wegen betreten werden. Einen Blick in das Schutzgebiet bieten die beiden Aussichttürme im Süden und Westen des Gildehauser Venns.

Für weitere Auskünfte erteilt die zuständige Gebietsbetreuerin Gundula von Herz (Mail: gundula.vonHerz@grafschaft.de, Telefon: 05921-961615).

Text und Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim