CORONAGrafschaft Bentheim

Neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht

„Der Mund-Nasen-Schutz ist im Alltag eine besonders sinnvolle Maßnahme, um die Ausbreitung des Virus, speziell in geschlossenen Räumen,  zu verhindern.  Da der Inzidenzwert in der Grafschaft Bentheim mit 117,4 weiterhin deutlich über dem angestrebten Wert von 50 liegt, wird ab Montag, 11. Januar 2021, eine neue Allgemeinverfügung gelten. Dieser Verfügung verlängert die Maskenpflicht in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in medizinischen Berufen und regelt gleichzeitig das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Schulunterrichts. Dies geht über die Verordnung des Landes hinaus“, erläutert Erster Kreisrat Dr. Michael Kiehl.

Mit Blick auf die Verlängerung des Lockdowns (Schließung Einzelhandel) und die Verstärkung der Kontaktbeschränkungen durch die neue Landesverordnung, wird die Maskenpflicht in der Nordhorner Innenstadt nicht verlängert.

Ab Montag, 11. Januar, gilt:

  • Maskenpflicht in allen allgemein- und Berufsbildenden Schulen (Sek I und II) während des Unterrichts. Ausgenommen sind Primarstufe und Förderschulen. Außerdem besteht die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung nicht bei der Ausführung berufsbezogener, dauerhafter schwerer körperlicher Tätigkeit, bei der Sportausübung und während Abschlussprüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben und das Abstandsgebot von 1,5 m eingehalten wird.
  • Maskenpflicht auf Wochenmärkten wird verlängert.
  • Verpflichtendes Tragen von Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 (oder höherwertig/ ohne Ventil) in  Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in der ambulanten Pflege bleibt bestehen.
  • Verpflichtendes Tragen von Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 (oder höherwertig) für Angehörige der Heilberufe und weitere medizinische Berufe bleibt ebenfalls bestehen.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 3. Februar 2021.

Vor rund zwei Wochen wurden eine Ausgangsbeschränkung sowie ein Besuchsverbot  für Alten- und Pflegeeinrichtungen für das Kreisgebiet festgelegt.

„Hierzu werden wir die Entwicklung der Fallzahlen am Wochenende beobachten und am Montag eine Entscheidung treffen“, erklärt Dr. Michael Kiehl.

Beide Regelungen – Ausgangsbeschränkung und Besuchsverbot – gelten noch bis einschließlich 12. Januar 2021.

Tex: Landkreis Grafschaft Bentheim