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Neue Beschlüsse aus Berlin – 2G plus ausgeweitet

Berlin. Hannover. Wie am Freitag gegen 16.15 Uhr auf der Pressekonferenz der Ministerpräsidentinnen und der Ministerpräsidenten aus Berlin mit dem Bundeskanzler mitgeteilt wurde, gibt es neue Beschlüsse. Kurz zusammengefasst gibt es im wesentlichen folgende Beschlüsse ( sobald uns der Original Beschluss vorliegt, werden wir diesen in den Bericht als Bilder einfügen):

FFP2 – Maskenpflicht

Weiterhin ist es so, dass sich das Virus gerade in geschlossenen Räumen schnell ausbreitet. Ein Schutz bietet hier die FFP2 Maske. Daher ist es sinnvoll, bei Zusammenkünften von Menschen generell eine FFP2 Maske zu tragen. Es wird daher dringend empfohlen, beim Einkaufen in Geschäften und auch bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehres und -fernverkehrs eine FFP2 Maske zu tragen.

Reduzierung der Kontakte

Weiterhin ist es wichtig, die sozialen Kontakte zu reduzieren. Die bisherige „10 Personen Regel“ bei privaten Zusammenkünften von Genesenen und Geimpften bleibt vorerst bestehen. Bei nicht geimpften und auch nicht genesenen Personen gilt weiterhin die Angehörigen des eigenen Haushaltes und höchstens zwei weitere Personen eines weiteren Haushaltes. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind von dieser Regelung ausgenommen.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Einzelhandel

Weiterhin ist der Zutritt zu Kulturveranstaltungen und Freizeitveranstaltungen (Kino, Theater usw.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme – Geschäfte des täglichen Bedarfs) nur für Geimpften und Genesenen möglich (2G). Ausnahmen sind hier Personen, die nicht geimpft werden können (ärztliche Bescheinigung) und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert.

2G plus oder geboostert in der Gastronomie

Ab dem 15. Januar gilt bundesweit und Inzidenzabhängig 2G plus für den Zugang zur Gastronomie. Geimpfte und Genesene müssen einen tagesaktuellen Test oder eine Booster Impfung nachweisen.

Bars / Kneipen / Clubs und Diskotheken

Zur Einhaltung der Regeln wird auf Bars und Kneipen besonders Augenmerk gelegt. Clubs und Diskotheken mit Innenräumen bleiben bis auf weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

Pflicht zum Homeoffice

Es wird ausdrücklich auf die Pflicht zum Homeoffice hingewiesen. In den nächsten Wochen soll Homeoffice verstärkt genutzt werden.

Quarantäne

Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung haben (Booster) werden von der Quarantäne ausgenommen sein. Für alle anderen gelten Quarantäneregeln der Isolation / Quarantäne in der Regel von 10 Tagen. Ein „freitesten“ mit einem PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest ist nach sieben Tagen möglich.

Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe kann die Isolation aufgehoben werden, wenn sie 48 Stunden symptomfrei sind und nach sieben Tagen einen negativen PCR Test nachweisen.

Für Schülerinnen und Schüler und Kinder in Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson nach fünf Tagen beendet werden, wenn ein negativer PCR Test vorgelegt wird.

Hervorzuheben ist, dass diese Beschlüsse noch durch das Land Niedersachsen beschlossen und verkündet werden müssen. Wir gehen davon aus, dass dieses in der nächsten Woche geschehen wird. Sobald uns ausführliche Informationen vorliegen werden wir diese natürlich veröffentlichen.

Dieses sind erste Informationen zu den Beschlüssen der Konferenz vom 07. Januar 2022. Sobald uns der Original Beschluss aus Berlin vorliegt, werden wir ihn hier im Anhang als Bilder einfügen.