Neue Parkregelung in Bether Wohnstraßen: Markierte Stellplätze für mehr Sicherheit
In den Bether Wohnstraßen St.-Georg-, St.-Martin- und St.-Ludger-Straße wird jetzt ein Zonenhalteverbot mit klar markierten Stellplätzen eingerichtet. Ziel ist es, wildes Parken zu vermeiden und die Durchfahrt insbesondere für Müllabfuhr, Rettungsdienste und Feuerwehr zu sichern.
Hintergrund ist die Entwicklung in der Siedlung: Dort entstehen derzeit mehrere Neubauten mit vielen Wohneinheiten. Generell nimmt die Anzahl an Fahrzeugen pro Haushalt zu. Gleichzeitig sieht die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) bei Neubauten keine Nachweispflicht für Stellplätze mehr vor. Dadurch stehen weniger private Stellflächen zur Verfügung – immer mehr Autos werden im umliegenden Straßenraum geparkt und können den Verkehr sowie Einsatzfahrzeuge behindern.
Mit den drei Wohnstraßen gilt künftig:
- Parken ist nur in den markierten Stellflächen erlaubt.
- Parken außerhalb dieser Flächen ist nicht zulässig.
- Kurzes Halten zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- und Entladen bleibt im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung möglich.
Die Stadt Cloppenburg kontrolliert die Einhaltung der Regelung zu unterschiedlichen Tageszeiten. Das Parken außerhalb der markierten Stellplätze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarngeld zwischen 25 und 55 Euro geahndet werden. Die Stadt bittet alle Anlieger sowie Verkehrsteilnehmenden, die neue Parkregelung zu beachten. So kann bei geordneten Abstellmöglichkeiten die freie Fahrt für Müllfahrzeuge, Rettungsdienste und Feuerwehr gewährleistet werden.

Foto und Text: @Stadt Cloppenburg/Westerkamp
