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Neue Verordnung: Sport nicht nur im Fernsehen – sondern jetzt auch wieder live vor Ort

Mit der Verordnung, die am 22. Juni 2020 in Kraft tritt, können wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zu den Sportveranstaltungen in Niedersachsen kommen. Bei kleinen Sportveranstaltungen und Turnieren sowie dem Training können bis zu 50 Personen zuschauen, wenn sie dabei einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Darüber hinaus, also ab 50 Personen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Sicherheit der beteiligten Personen gewährleistet werden kann.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Endlich können wieder Zuschauerinnen und Zuschauen bei ihren Lieblingssportarten zuschauen und den Sport live vor Ort an der frischen Luft genießen. Dieses macht es auch den Vereinen leichter, die Corona-Krise zu überstehen. Neben dem Wettkampf, der schon seit einigen Wochen erlaubt ist, können jetzt auch wieder Zuschauer zu den Veranstaltungen und zum Training kommen, wenn natürlich die erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Auch Eltern können ihre Kinder wieder während des Trainings oder beim Wettkampf betreuen und müssen nicht die Sportanlage verlassen.“

Konkret darf die Sportausübung im Freien von bis zu 250 Personen besucht werden. Bis zu einer Zahl von 50 Personen ist lediglich der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Gibt es mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer, sind weitere Voraussetzungen einzuhalten. So müssen Sitzplätze im nötigen Abstand eingenommen werden und die Kontaktdaten der Personen für eine mögliche Nachverfolgung der Infektionsketten vom Veranstalter gespeichert werden.

Für die Fußball-Bundesligen und andere Profi-Mannschaftssportarten gelten weiterhin die erstellten Hygienekonzepte, die keine Teilnahme von Zuschauerinnen und Zuschauern vorsehen.

Die konkrete Ausgestaltung kann der veröffentlichten Verordnung in den nächsten Tagen entnommen werden.

Neben dieser werden den Vereinen sowie den Sportlerinnen und Sportlern auch wieder Hilfestellungen in Form von FAQs an die Hand gegeben. Diese FAQs kommen bei den Vereinen und Sportlerinnen und Sportlern sehr gut an und helfen bei den häufigsten und drängendsten Fragen rund um die Verordnung und die Wiederaufnahme des Sportbetriebs.

Neben den FAQs gibt es unter folgenden Rufnummern bei der Niedersächsischen Landesregierung (0511 120 6000) und beim Landessportbund Niedersachsen e.V. (0511 1268 210) eine Hotline, die ebenfalls für Fragen rund um die Wiederaufnahme des Sportbetriebs zur Verfügung stehen.

Auf dieser Homepage finden Sie zudem die wichtigsten Fragen und Antworten:https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html#Corona_FAQ_Rubriken

Text: https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/neue-verordnung-sport-nicht-nur-im-fernsehen-sondern-jetzt-auch-wieder-live-vor-ort-189537.html