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Neuer Nachweis der Qualifikation für Berufskraftfahrer – Landkreis verweist auf neue EU-Richtlinie zum Fahrerqualifizierungsnachweis

Meppen. Während bisher der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation gilt, wird dieser Eintrag seit dieser Woche sukzessive durch einen so genannten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ersetzt.Benötigt wird dieser von Berufskraftfahrern gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, also ausgebildeten Fahrern für bestimmte Fahrzeuge im Personen- und Güterverkehr.  Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die zum Beispiel einen besseren Austausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten über ausgestellte und entzogene Teilnahmebescheinigungen gewährleisten soll.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Belegt werden damit der Erwerb der Grundqualifikation sowie der Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme, die alle fünf Jahre erfolgen muss. Beides wird zudem im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert. Die bisherigen Eintragungen im Führerschein bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig, wenn Neueintragungen jeglicher Art im Führerschein anstehen, kommt dann aber der zusätzliche Fahrerqualifizierungsnachweis zum Einsatz.

Die Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises kann schriftlich oder persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. Für die Ausstellung und den Versand eines Fahrerqualifizierungsnachweises wird innerhalb Deutschlands eine Gebühr in Höhe von 32,50 € erhoben. Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt und direkt zum Kunden nach Hause geschickt.

Weitere Informationen sowie ein Formular zur Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises finden Interessierte unter www.emsland.de.

Text: Landkreis Emsland