Neuerungen für Corona-Kontaktpersonen und positiv Getestete
Auch im Landkreis Grafschaft Bentheim führt die Verbreitung des Coronavirus zu schwindenden PCR-Testkapazitäten und beansprucht die personellen Ressourcen des Containment-Teams im Gesundheitsamt, das zur Eindämmung des Coronavirus eingesetzt wird. Um der dynamischen Verbreitung der Omikron-Variante entgegenzuwirken, ändert der Landkreis sein Vorgehen im Zusammenhang mit Corona-Infizierten und deren Kontaktpersonen. Orientierung, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, bieten fallspezifische Leitfäden auf der Webseite des Landkreises: www.grafschaft-bentheim.de/containment.
Quarantäne und Freitestung
Fällt ein PCR-Test positiv aus, so erfolgt die Aufforderung zur häuslichen Quarantäne nur noch auf schriftlichem Weg. Dennoch gilt: „Trotz der starken Forderung unseres Containment-Teams möchten wir Betroffenen auch weiterhin für ihre Fragen zur Absonderungsverordnung zur Verfügung stehen. Deshalb haben wir die personelle Besetzung der Corona-Hotline aufgestockt“, erklärt Gitta Mäulen, Dezernentin des Landkreises Grafschaft Bentheim. Damit die Kapazitäten zur PCR-Testung von Neufällen ausreichen, ist zur Beendigung der Quarantäne ab sofort kein PCR-Test mehr nötig. Stattdessen genügt ein negativer Schnelltest, der frühestens nach einer Quarantänezeit von sieben Tagen und einer Symptomfreiheit von 48 Stunden durchgeführt werden kann. Während die Quarantäne bei einem negativen Ergebnis umgehend aufgehoben ist, ist bei einem positiven Testergebnis der vollständige Quarantänezeitraum von zehn Tagen einzuhalten. Lediglich Berufstätige, die mit vulnerablen Personen arbeiten, benötigen zur Freitestung ein negatives PCR-Testergebnis.
Darüber hinaus sind Infizierte verpflichtet, alle Personen zu informieren, mit denen sie 48 Stunden vor Symptombeginn engen Kontakt hatten.
Maßnahmen für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten
Gemäß der aktuell geltenden Absonderungsverordnung des Landes Niedersachsen sind Kontaktpersonen je nach Impfstatus verpflichtet, sich für zehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Für die Absonderung erhalten sie nunmehr keinen schriftlichen Bescheid. Abhängig vom Impfstatus und einer potentiellen Symptomatik sind sie angehalten, einen Schnelltest bei einer qualifizierten Teststelle durchführen zu lassen. Im Falle eines positiven Ergebnisses, das von der zuständigen Teststelle unmittelbar an das Gesundheitsamt weitergeleitet wird, vergibt das Containment-Team des Landkreises telefonisch einen Termin zur PCR-Testung. Unmittelbare PCR-Testungen werden nur noch bei Kontaktpersonen vorgenommen, die mit vulnerablen Personen arbeiten.
Positiver Selbsttest
Personen, die einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt haben, sind aufgefordert, das Ergebnis durch einen Schnelltest in einer qualifizierten Teststelle zu prüfen. Im Falle eines positiven Testergebnisses vermittelt das Containment-Team des Landkreises einen Termin zur PCR-Testung zur Bestätigung des Ergebnisses.
Text: Landkreis Grafschaft Bentheim