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Nicht vergessen: Führerscheine umtauschen! – Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sind aufgerufen

Bis 2033 soll jeder Führerscheininhaber in der EU einen Führerschein nach neuem Standard besitzen. Darum müssen nun nach und nach alle bis zum 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einen befristet gültigen Kartenführerschein getauscht werden. In 2021 müssen Inhaber von grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, ihre „Lappen“ umtauschen. Die Berechtigungen aus dem alten Dokument werden dabei übernommen.

6.000 der etwa 6.600 Personen, die bis zum 19. Januar 2022 zum Umtausch verpflichtet sind, haben bisher noch keinen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde vereinbart. Der Landkreis appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, im Laufe der nächsten Wochen einen Termin zum Umtausch zu vereinbaren, um lange Wartezeiten und einen Terminstau zum Jahresende zu vermeiden. Termine können bequem von zu Hause unter www.grafschaft-bentheim.de/terminvergabe vereinbart werden. Weitere Informationen zum Pflichtumtausch und eine Liste von FAQs stehen auf der Homepage des Landkreises unter www.grafschaft-bentheim.de/pflichtumtausch zur Verfügung.