CORONAGrafschaft Bentheim

Niederlande als Hochinzidenzgebiet ausgerufen – Testpflicht ab Dienstag

Berlin. Am heutigen Ostersonntag gegen 13.00 Uhr wurden die Niederlande zu einem Hochinzidenzgebiet (nach Ostern) ausgerufen. Dieses bedeutet, dass ab Dienstag Einreisen in die Niederlande und auch Ausreisen aus den Niederlanden erschwert werden.

Das Robert Koch Institut hat heute Mittag die Niederlande zum Hochinzidenzgebiet erklärt. Diese Ausrufung ist nachzulesen, wenn man – hier klickt – . Doch was heißt das nun im Einzelnen?

Laut der Coronavirus-Einreiseverordnung muss nun jeder, der in die Niederlande einreisen möchte, einen Test machen. Ist der Test negativ, so darf in die Niederlande eingereist werden. Auch bei der Ausreise wird es so gehandhabt. Berufspendler und spezielle Personengruppen müssen nun verpflichtend zweimal in der Woche einen Test machen.

Dennoch müssen die Landkreise spezielle Allgemeinverfügungen zur Testpflicht und Strategie verlassen. Wir haben am heutigen Ostersonntag eine Stellungnahme von Landrat Uwe Fietzek erhalten. In dieser Stellungnahme hebt er hervor, dass der Landkreis am 05. April eine Allgemeinverfügung erlassen wird, die am 06. April in Kraft treten wird. Was genau in dieser Allgemeinverfügung wie geregelt wird und welche Ausnahmen es geben wird, bleibt abzuwarten.

Zudem ist man im Moment dabei, wegen der erforderlichen Testpflicht für Grenzpendler bzw. Grenzgänger, an der Grenze im Bereich der A 30 eine weite Testmöglichkeit aufzubauen.

Wie die genaue Allgemeinverfügung ausschaut und welche Einschränkungen dadurch auch für den kleinen „Grenzverkehr“ entstehen, können wir im Moment noch nicht sagen.

Sobald uns eine Erklärung aus dem Gesundheitsministerium Niedersachsen und auch die Allgemeinverfügung aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim vorliegt, werden wir umgehend berichten.

Informationen und einen ausführlichen Fragenkatalog zur Corona Einreiseverordnung – hier bitte klicken