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Noch keine Entscheidung im Verfahren um Schadensersatzansprüche wegen Einsturzes einer Sporthalle in Lingen

OSNABRÜCK. Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück (Einzelrichter) hat am heutigen Montag, dem 26. August 2019, erstmals mündlich über mögliche Schadensersatzansprüche wegen des Einsturzes des Dachs der Sporthalle an der Lingener Johannesschule im Januar 2017 verhandelt (Az. 4 O 2620/18).

Die Stadt Lingen nimmt mit der beim Landgericht Osnabrück anhängigen Klage einen Statiker auf rund EUR 137.500,00 Schadensersatz in Anspruch. Sie wirft ihm vor, bei der Planung von Umbauten an der Halle im Jahr 2010 Fehler begangen zu haben, die letztlich zu dem Einsturz der Halle sieben Jahre später geführt haben sollen. Der Statiker weist die Vorwürfe zurück und macht insbesondere geltend, er habe 2010 nur einen sehr eingeschränkten Prüfauftrag gehabt. Der Einsturz der Halle habe andere Ursachen, insbesondere seien die Holzbalken nicht mehr ausreichend tragfähig gewesen. Das zu prüfen, sei nicht seine Aufgabe gewesen (siehe dazu auch PM 45/19).

In der heutigen mündlichen Verhandlung hat das Gericht mit den Parteien und ihren Rechtsanwälten darüber gesprochen, ob das Verfahren gütlich beigelegt werden kann. Eine Einigung konnte jedoch vorerst nicht erzielt werden. Die Stadt Lingen machte dabei deutlich, dass aus ihrer Sicht der Gesamtschaden weit oberhalb der konkret eingeklagten etwa EUR 137.500,00 liegt. Sie könne den Schaden noch nicht abschließend beziffern, gehe aber von deutlich mehr als EUR 700.000,00 aus.

Das Gericht hat heute zunächst drei Zeugen vernommen, die 2010 für die Stadt Lingen mit dem Statiker über den Umfang seiner Leistungen gesprochen haben sollen. Außerdem hat es den beklagten Statiker persönlich dazu angehört, was 2010 aus seiner Sicht vereinbart worden war.

Die Parteien haben nun Gelegenheit, zunächst weiter zur Sache vorzutragen. Dabei wird es insbesondere um die weitere Aufschlüsselung der von der Stadt Lingen insgesamt geltend gemachten Schadenssumme gehen.

Mit Blick auf den weiteren Verfahrensgang hat die Kammer in der heutigen Verhandlung in Aussicht gestellt, dass voraussichtlich ein Sachverständigengutachten eingeholt werden müsse, bevor ein Urteil ergehen kann. Eine förmliche Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens wird das Gericht jedoch erst am 07. Oktober 2019 unter Berücksichtigung des weiteren Vortrags der Parteien verkünden.

Text: Pressestelle des Landgericht