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Nordhorn bekommt eine neue Eissporthalle – Klagen erwartet

Grafschaft Bentheim. Nordhorn. Nachdem sich die SPD ja schon klar positioniert hat, scheinen die anderen Parteien zum Teil nun nach zu ziehen. Das Ergebnis scheint, unter Vorbehalt der Abstimmung im Juli im Kreistag, aber nun schon festzustehen: Nordhorn bekommt eine neue Eissporthalle. Zudem zeigen dieses auch die auf der Grafschaft Bentheim Homepage veröffentlichten Unterlagen (https://sessionnet.krz.de/grafschaft/bi/si0057.asp?__ksinr=3630)

Die SPD war Vorreiter bei den Parteien aus der Grafschaft Bentheim. Der Standpunkt der Verwaltung wurde in der letzten Sportausschusssitzung klar und deutlich dargelegt. Dazu kommt, dass es schon in den letzten Wochen Gespräche zwischen vielen Beteiligten gegeben hat. Inhalt dieser Gespräche war immer die Diskussion um eine Sanierung oder einen Neubau der Eissporthalle in Nordhorn. Nun haben sich aber jetzigen Informationen nach alle so positioniert, dass der Kreistagsbeschluss im Juli heißen wird: Nordhorn bekommt eine neue Eissporthalle. Als Grundlage soll aber auch beschlossen werden, dass vor dem Abriss eine Baugenehmigung für die neue Eissporthalle vorliegen muss. (Beschlussvorlage hier)

„Natürlich werden unsere Politiker so im Kreistag entscheiden, wie es im „Sinne“ der Grafschafterinnen und Grafschafter sein wird – denn dafür sind sie ja gewählt worden!“ wird uns in der Nordhorner Innenstadt zum Teil berichtet. Doch in der Grafschaft Bentheim gibt es auch andere Stimmen. „Im Bürgerentscheid heißt es klar und deutlich „Sind Sie dafür, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim die Eissporthalle in Nordhorn in der derzeit bestehenden Größe schnellstmöglich saniert“ – und keiner hat für einen Neubau gestimmt“, wird uns ebenfalls in der Grafschaft Bentheim erzählt. Und genau dort sehen sich nun mehrere Personen und auch Organisationen in ihrer gelebten Demokratie verletzt.

„Derzeit bestehende Größe“, schnellstmöglich“ und „saniert“ sind die Kernpunkte dieser Frage. Ein Neubau ist, so lautet die Argumentation der zukünftig Klagenden, weder „in der derzeit bestehenden Größe“ noch „schnellstmöglich“, da ja nun schon Jahre vergangen sind und eine „Sanierung“ ist ein grundlegender Unterschied zu einem Neubau. Zusätzlich gibt es noch die Aussagen aus der Verwaltung, dass es keinen Neubau geben wird (Gunda Gülker-Alsmeier) und aus der Politik, dass man zu einer Sanierung aufgrund des Bürgerentscheides halten wird (CDU – Finanzminister Hilbers). „Es scheint so, dass sich einige aus Verwaltung und Politik an Konrad Adenauer messen möchten mit dem Satz: „Was interessiert mich mein Geschwätz von Gestern!“ wird uns in der Nordhorner Innenstadt von einem Nordhorner berichtet.

Gehen wir nun wirklich einmal davon aus, dass der Kreistag im Juli beschließen wird, dass der Bürgerentscheid auch einen Neubau abdecken wird und dass nun die Eissporthalle abgerissen wird und ein Neubau errichtet wird. Was heißt das für die Gegner dieses Projektes?

Zuständig ist hier dann erst einmal das Kommunalverwaltungsgericht / Verwaltungsgericht in Osnabrück. Jeder, der den Klageweg beschreitet, muss sich aber im Klaren sein, dass dieser Prozess mehrere Jahre dauern könnte und auch wird. In diesen Jahren ist dann auch kein neuer Bürgerentscheid in dieser Sache möglich und es wird auch keine Sanierung oder Neubau geben.

Diejenigen oder derjenige, der Klage einreicht, muss sich „durch den Kreistagsbeschluss in seinen Rechten verletzt sehen“. Beschließt nun also der Kreistag, dass es einen Neubau geben wird, so wird es um die Formulierungen der „Sanierung“ und „schnellstmöglich“ und auch „in der bestehenden Größe“ voraussichtlich einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht geben. Der kleinste Schritt ist eine Verpflichtungsklage, die den Kreistag dazu verpflichtet, den Bürgerentscheid so durchzuführen, wie er beschlossen wurde. Aber genau hier spielen dann wieder juristische Feinheiten herein. Sanierung gleich Neubau? Laut dem Innenministerium wird dieser durch den Entscheid abgedeckt – aber sieht das das Verwaltungsgericht genauso?

Zudem wird in Moment von Fachanwälten für Verwaltungsrecht offensichtlich geprüft, ob es eine Sammelklage aus der Grafschaft Bentheim kommend geben wird oder ob die vielen Bürgerinnen und Bürger aus der Grafschaft Bentheim besser einzeln klagen können / sollen. Je nachdem, wozu sich entschlossen wird, es wird der Kreistagsbeschluss am 07. Juli ausschlaggebend sein für das, was weiter passieren wird.

Die Eissporthalle in Nordhorn wird noch lange im Gespräch und natürlich auch in den Medien bleiben. Es ist zu erwarten, dass es zumindest im Bezug auf die Frage des „schnellstmöglich“ eine richterliche Entscheidung geben wird. Zudem wird auch von rechtlicher Seite zu klären sein, wie die Verwaltung in Zukunft mit den neuen Bürgerentscheiden umgehen wird, die bereits in Planung sind. Dazu sagt man uns in der Nordhorner Innenstadt: „Wenn wieder abgestimmt wird, dann wird doch sicherlich wieder juristisch geprüft, ob die Farbe weiß vielleicht doch als gelb von den Bürgern angesehen werden könnte! Zudem muss man bei den nächsten Wahlen aufpassen, wenn man eine bestimmte Partei wählt, dass es juristisch nicht eine andere wird!“.

Auch haben viele Grafschafterinnen und Grafschafter Bauchschmerzen bei einem Neubau, der anscheinend beschlossen werden soll. Anstehende Baggerarbeiten direkt neben der Eissporthalle machen im Moment eher den Anschein, dass dort direkt Häuser gebaut werden. Bei einer Begehung des Geländes und der Eissporthalle wurde uns direkt vor Ort durch einen Arbeiter im hinteren Bereich der Eissporthalle gesagt: „Jetzt werden hier Häuser direkt am Zaun gebaut, die Straße ist schon geteert!“ Es bleibt spannend und wir werden abwarten, was in der nächsten Zeit noch passieren wird.