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Notbetreuung muss die absolute Ausnahme bleiben

Trotz der durch das Land Niedersachsen vorgenommenen kleinen Änderungen in den Voraussetzungen soll die Notbetreuung in Schulen und Kitas die Ausnahme bleiben, so Kreisrätin Gunda Gülker-Alsmeier in einer Klarstellung. Nach wie vor ist die Notbetreuung vornehmlich Berufsgruppen der „kritischen Infrastrukturen“ vorbehalten. Hier reicht es nun aus, wenn ein Elternteil dort tätig ist. Zuvor mussten es beide sein.

Wer dagegen in wirklich betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von öffentlichem Interesse arbeitet, kann ebenfalls einen Antrag auf Notbetreuung stellen. Wichtige Voraussetzung in allen Fällen aber bleibt: Die Notbetreuung wird auch nur dann gewährt, wenn der oder die Erziehungsberechtigte ansonsten an der Ausübung der Berufstätigkeit gehindert wäre. Vor einer Antragstellung sind außerdem sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Kreisrätin Gunda Gülker-Alsmeier macht noch einmal deutlich, wie das Land den Begriff Notbetreuung in Zeiten der Corona-Pandemie definiert: „Es geht darum, die Versorgung der Bevölkerung durch die Kinderbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen sicherzustellen und nicht – bei allem Verständnis für enge Situationen – darum, Kinderbetreuungsnot in den Familien zu lösen.“

Die bei den Einrichtungen und Trägern eingegangen Anträge übersteigen bereits heute die zur Verfügung stehende Platzzahl, berichtet Kreisrätin Gülker-Alsmeier. Die maximale Gruppengröße für die Notbetreuung ist wegen der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben stark eingeschränkt. So dürfen maximal fünf Kinder in einer Gruppe betreut werden. Das hat zur Folge, dass auch Anträge abgelehnt werden müssen, die eigentlich alle Voraussetzungen erfüllen. „In der Notbetreuung besteht eben nicht der gewohnte Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung“, erklärt Gülker-Alsmeier. „Uns allen ist bewusst, dass Familien durch die Ablehnung beruflich in Schwierigkeiten geraten können, daher machen es sich die Träger der Einrichtungen bei ihrer Prüfung der Anträge auch nicht leicht.“

Die Kreisrätin resümiert: „Leider verlangt die Bewältigung der Pandemie uns viele Opfer in allen erdenklichen Lebensbereichen ab. Bei der ausbleibenden Kinderbetreuung spüren es die Familien besonders schmerzlich.“

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim