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Ordnungswidrigkeiten bei Versammlungen – Person vorläufig in Gewahrsam genommen

Emsland/Grafschaft Bentheim (ots) – Am Montagabend ist es erneut zu Versammlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gekommen. An insgesamt 10 Orten im Bereich der PI Emsland/Grafschaft Bentheim kam es zu sog. „Corona-Spaziergängen“. Keine dieser Versammlungen wurde vorab an entsprechenden Stellen angezeigt. Zu einer weiteren Versammlung kam es in Meppen mit dem Thema „Solidarität in der Corona-Pandemie – Gegen Verschwörungstheoretiker/-innen“. Diese Versammlung wurde vorab angezeigt. Es nahmen etwa 30 Personen teil. Insgesamt konnte die Polizei im Vergleich zu den Versammlungen der vorherigen Wochen weniger Teilnehmer verzeichnen. Die größte Versammlung mit etwa 170 Teilnehmern fand dabei erneut in Papenburg statt. Durch eine Durchsage der Polizei wurden die Teilnehmer auf die Corona-Verordnung und die damit einhergehende Tragepflicht von Masken hingewiesen. Der Großteil der Versammlungsteilnehmer hielt sich an die Beschränkungen. Es kam zu zwei Verstößen. Entsprechend wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In Werlte versammelten sich sechs Personen. Gegen die Versammlungsleiterin wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der nicht fristgerechten Anmeldung der Versammlung eingeleitet. In Lingen versammelten sich etwa 20 Personen in Kleingruppen. Gegen vier Personen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Maskentragepflicht eingeleitet. Gegen zwei weitere Personen bei einer Versammlung in Schüttorf mit etwa 10 Teilnehmern und weiteren Kleingruppen wurden ebenfalls Ordnungswidrigkeitenverfahren (Maskentragepflicht) eingeleitet. In Neuenhaus versammelten sich sieben Personen. Während der Versammlung kam es durch vornehmlich eine Versammlungsteilnehmerin zu Unmutsäußerungen, verbalen Provokationen und Beleidigungen gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten. Die Person wurde im weiteren Verlauf für Maßnahmen zur Identitätsfeststellung zu einer Polizeidienststelle gebracht. Sie muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Beleidigung, sowie einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Maskentragepflicht verantworten. In Nordhorn kamen etwa 30 Personen zu einer Versammlung zusammen. Zwei Personen aus der Versammlung kamen der Aufforderung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen nicht nach. Zur Feststellung der Identität wurden Maßnahmen ergriffen, die ein kurzzeitiges Festhalten der Personen erforderte. Auch in Meppen mit mehreren Kleingruppen, in Dörpen mit 30 Teilnehmern, in Emsbüren mit 20 Teilnehmern und Bad Bentheim mit etwa 25 Teilnehmern in Kleingruppen kam es zu Versammlungen. Bei diesen Versammlungen kam es zu keinerlei nennenswerten Vorkommnissen.