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Osterfeuer anmelden

Papenburg. Am Osterfest ein Feuer zu entzünden ist ein seit Jahrhunderten überlieferter Brauch. Ob in diesem Jahr nach den geltenden Corona Schutzbestimmungen diese Brauchtumsveranstaltungen stattfinden dürfen, ist noch nicht bekannt. Die Stadtverwaltung weist jedoch darauf hin, dass Osterfeuer spätestens zwei Wochen vor dem Osterfest beim städtischen Ordnungsamt angemeldet werden müssen.

Osterfeuer sind nur als öffentliche Brauchtumsfeuer zulässig, die in der Regel von ehrenamtlichen Organisationen, Vereinen oder auch Gruppen eines größeren Ortsbereichs ausgerichtet werden. Dabei sollen Brauchtumspflege und das gesellige Miteinander im Vordergrund stehen, keinesfalls darf das Verbrennen pflanzlicher Abfälle der Anlass für das Feuer sein. Aus diesem Grund musste die Zahl der zugelassenen Osterfeuer in den vergangenen Jahren deutlich reduziert werden.

Nicht anzeigepflichtig sind kleine Lagerfeuer sowie das Verbrennen in einer Feuertonne oder in einem vergleichbaren Behältnis zum Osterfest, wenn die Grundfläche der Feuerstelle nicht größer als etwa ein Quadratmeter ist.

Anmeldungen für Osterfeuer können online über das Portal OpenR@thaus erfolgen. Weitere Informationen zu Osterfeuern sowie die Verordnung über das Abbrennen von Brauchtumsfeuern gibt es auf der städtischen Homepage unter www.papenburg.de.

Text: Stadt Papenburg