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Osterfeuer sind nicht zulässig

Geeste. Mit Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 hat das Land Niedersachen strenge Kontaktverbote erlassen. Demnach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur Einzelpersonen gestattet. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt.

Von diesen Verboten sind auch die Osterfeuer betroffen, die traditionell zu den Osterfeiertagen stattfinden. Der Landkreis Emsland, als Untere Abfallbehörde, hat nun wie folgt mitgeteilt, was mit bereits gesammelten oder angehäuften Materialen geschehen kann.

Ein Verbrennen der angefallenen Materialien ist nicht zulässig! Ausnahme- oder Einzelfallgenehmigungen gem. § 2 der Pflanzenabfallverordnung werden nicht erteilt. Die bereits angefallenen Materialien sind einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.

Aufgrund der Schließung der Wertstoffhöfe und der Deponien ist eine Anlieferung der Materialien durch Privatpersonen und Vereine dort zurzeit nicht möglich. Eine Anlieferung durch Gewerbebetriebe ist jedoch weiterhin möglich. Alternativ können auch andere Entsorgungswege (z. B. Schreddern und Abfahren durch entsprechende Unternehmen etc.) gewählt werden.


Für weitere Fragen zur Entsorgung stehen Ihnen die Ansprechpartner der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Emsland unter 05931- 44 1554 zur Verfügung.

Text: Gemeinde Geeste