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Ostern Anfang April: Brauchtums-Feuer jetzt anmelden

Traditionelle Osterfeuer erfreuen sich auch in Cloppenburg großer Beliebtheit. Allerdings sind nur öffentliche Osterfeuer mit der geltenden Pflanzenabfallverordnung vereinbar. Private Osterfeuer sind daher nicht zugelassen. Darauf weist die Stadtverwaltung in einer aktuellen Mitteilung hin.

Nach der niedersächsischen Pflanzenabfallverordnung sind Osterfeuer nur als sogenannte Brauchtumsfeuer zulässig. Als solche gelten Feuer, die der Traditionspflege dienen und sich dadurch kennzeichnen, dass sie von einem Ortsverein o.ä. ausgerichtet werden und für jedermann zugänglich sind. Sie haben einen öffentlichen Charakter.

Private Osterfeuer von einzelnen Personen oder Nachbarschaften können nicht als ein solches Brauchtumsfeuer angesehen werden und sind daher hier nicht erlaubt.

Die öffentlichen Osterfeuer müssen beim Fachbereich 2 der Stadt Cloppenburg
bis zum 26. März 2026 angemeldet werden unter Tel. 04471/185-109 oder
per Mail an g.haase@cloppenburg.de.

So kann die Feuerwehr über die Standorte informiert werden und im Ernstfall wäre schnelle Hilfe gewährleistet.

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Foto:
Nur öffentliche Brauchtums-Osterfeuer wie hier in Vahren sind erlaubt.
Archivbild¨@Stadt Cloppenburg/Westerkamp