CORONA

OVG Lüneburg setzt Beherbergungsverbot in Niedersachsen außer Vollzug

Niedersachsen. Wie aus den allgemeinen Medien bereits bekannt geworden ist, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das sogenannte „Beherbergungsverbot“ außer Vollzug gesetzt. Alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen werden aber gebeten, auf touristische Reisen zu verzichten.

Ganz Deutschland ist im Moment im Rahmen der sogenannten Beherbergungsverboten“ ein „Flickenteppich“. Auch uns erreichen jeden Tag vielfache Fragen rund um dieses Thema. Jeder, der trotz der Pandemie, touristische Reisen plant, sollte selber in seinem Reisegebiet anrufen. Dort kann dann am besten angefragt werden, ob touristische Reisen in das Gebiet überhaupt möglich sind.

Hier nun die offizielle Stellungnahme des Landes Niedersachsen zur Aussetzung des Beherbergungsverbot:

Die Niedersächsische Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Beherbergungsverbot im einstweiligen Rechtschutzverfahren außer Vollzug gesetzt hat. Damit wird die entsprechende Verordnung in Niedersachsen bis auf weiteres nicht mehr angewandt. Den Landkreisen und kreisfreien Städten steht es frei, bei entsprechenden Gefahrenlagen ihrerseits ggfs. konkreter gefasste, gezieltere Maßnahmen zu ergreifen. Im Übrigen werden die Argumente des Oberverwaltungsgerichts genau analysiert und bei etwaigen weiteren Maßnahmen der Landesregierung berücksichtigt werden.

Ungeachtet der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg werden alle Bürgerinnen und Bürger aus Hotspots innerhalb und außerhalb Niedersachsens herzlich gebeten, freiwillig auf touristische Reisen zu verzichten, um eine weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verhindern.

Quelle: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/ovg-luneburg-setzt-beherbergungsverbot-in-niedersachsen-ausser-vollzug-193615.html