„Pauschale ad-hoc Entscheidung derzeit nicht erforderlich“
Presseinformation der Stadt Haren (Ems)
„Pauschale ad-hoc Entscheidung derzeit nicht erforderlich“
Honnigfort: Krippenbeiträge im Stadtgebiet werden zeitnah angepasst
Mit der Schließung der Schulen und Kindertagesstätten aufgrund der Corona-Pandemie Mitte März sind auch bei der Stadt Haren (Ems) Anfragen von Eltern zum Aussetzen der Elternbeiträge eingegangen. Die Stadt hat in einigen Bereichen bereits gehandelt, für andere Entscheidungen sind zunächst politische Beschlüsse erforderlich.
Haren (Ems). „In einem ersten Schritt haben wir umgehend die Vorauszahlungen für die Mittagsverpflegung in den Schulen den Eltern wieder gutgeschrieben und dies auch den Trägern der Kindertagesstätten empfohlen“, erläutert Bürgermeister Markus Honnigfort. Den betroffenen Bus- und Taxiunternehmen würden zudem die Ausfallzeiten zur Hälfte erstattet. „Damit wenden wir unbürokratisch die Regelung zu witterungsbedingten Ausfällen an“, so Honnigfort.
Die Elternbeiträge für die 3-6-jährigen Kinder seien bereits vor zwei Jahren durch das Land Niedersachsen abgeschafft worden. Nunmehr gehe es im Wesentlichen nur noch um eine Regelung für die jüngeren Krippenkinder. Dazu habe er sich für ein emslandweit abgestimmtes Vorgehen eingesetzt. Leider seien einige Kommunen vorausgeeilt, ohne diesen Konsens abzuwarten, für den auch politische Gremien zu beteiligen seien, so der Bürgermeister. „Für pauschale ad-hoc Entscheidungen ist keine Eilbedürftigkeit gegeben“, Honnigfort. Diese müsste für bestimmte politische Verfahren allerdings vorliegen.
Die Stadt Haren (Ems) wolle zunächst die Dauer der Schließung abwarten, zudem sei es fair allen Betroffenen gegenüber, wenn die Eltern, die eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen würden, für diese auch zu bezahlen. Außerdem müssten Härtefälle Berücksichtigung finden. Auf Antrag seien bereits jetzt in wirtschaftlichen Notlagen Anträge auf Stundung beim jeweiligen Träger oder Übernahme der Beiträge durch die Stadt zu stellen. Dazu seien jedoch Nachweise vorzulegen, um eine Veränderung beim Einkommen nachweisen zu können.
„Am Ende der Schließungszeit werden wir eine Entscheidung treffen“, versprach der Bürgermeister. Ein Vorschlag könnte beispielsweise darin liegen, den Eltern nach Ende der Schließungszeit den kommenden Monatsbeitrag zu erlassen und dabei die Zahl der Schließungstage zu berücksichtigen.
Text: Stadt Haren (Ems)