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„Pflege-TÜV“ verspricht bessere Vergleichbarkeit – Landkreis und LWH informieren über neue Qualitätsprüfung in Einrichtungen

Lingen. Ab Herbst 2019 müssen sich bundesweit alle Pflegeeinrichtungen den Neuerungen der indikatorengestützten Qualitätsprüfung, kurz Pflege-TÜV, stellen. „Damit sind erhebliche Veränderungen verbunden, die am Ende vor allem den Angehörigen eine gute Möglichkeit bieten, verlässliche Informationen über die Einrichtungen zu erhalten“, betont Sozialdezernentin Dr. Sigrid Kraujuttis.

Kraujuttis und Maria Brand vom Ludwig-Windthorst-Haus (LWH) begrüßten in Lingen in der Halle IV über 350 Teilnehmer zu diesem Fachtag, darunter viele Leitungskräfte aus stationären Pflegeeinrichtungen, aber auch von weiteren Pflegeanbietern und Kommunen.

(v. l.) Sozialdezernentin Dr. Sigrid Kraujuttis, Richard Peters, Fachbereichsleiter Soziales, die Referenten Michael Wipp und Ronald Richter sowie Maria Brand vom LWH. Foto: Landkreis Emsland
(v. l.) Sozialdezernentin Dr. Sigrid Kraujuttis, Richard Peters, Fachbereichsleiter Soziales, die Referenten Michael Wipp und Ronald Richter sowie Maria Brand vom LWH. Foto: Landkreis Emsland

Michael Wipp von WippCARE berichtet über die bisherige Bewertung der Pflegeeinrichtungen nach Pflegenoten. Dieses Verfahren stehe seit langer Zeit in der Kritik, da die meisten Heime mit „gut“ oder „sehr gut“ bewertet wurden und Qualitätsunterschiede für Angehörige kaum zu erkennen seien, erläuterte er. Nach langer Vorarbeit sei nun mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beschlossen worden, die neue indikatorengestützte Qualitätsprüfung ab Herbst 2019 bundesweit umzusetzen. Sehr anschaulich verdeutlichen Wipp und Prof. Ronald Richter, Fachanwalt aus Hamburg und Professor für Sozialrecht, die wesentlich von der Uni Bielefeld erarbeitete neue Qualitätsprüfung und -darstellung.

So sind in einem ersten Schritt einrichtungsrelevante Daten zu erfassen. In der Folge werden dann halbjährlich interne Qualitätsdaten zur Versorgung der Bewohner festgehalten und an die Datenabgleichsstelle gemeldet. Am Ende stehen dann eine externe Qualitätsprüfung und die Zusammenfassung der Ergebnisse in einer Qualitätsdarstellung, die den Angehörigen auf gesonderten Internetseiten der Pflegekassen eine bessere Vergleichbarkeit von Heimen ermöglicht. Erste Ergebnisse sollen im zweiten Halbjahr 2020 veröffentlicht werden. Das neue Verfahren soll zu einem späteren Zeitpunkt auch für die Tagespflege und ambulante Dienste Anwendung finden. 

Wipp und Richter machten bei ihren fachlichen und rechtlichen Erläuterungen darauf aufmerksam, dass auf die Pflegeeinrichtungen eine ambitionierte Aufgabe zukomme. Hingewiesen wurde dabei auch auf Ungereimtheiten in neuen Verfahren, welches aber auch als „lernendes System“ zu verstehen sei. Kritisch gesehen wird von Richter auch der angestrebte bundesweite Vergleich von Einrichtungen. Hier müsse die Politik noch nachbessern, weil dadurch gut aufgestellte Regionen wie der Landkreis Emsland eher schlechter dargestellt würden.

Richter ermunterte vor allem die Leitungskräfte, den neuen „Pflege-TÜV“ optimistisch anzugehen, mögliche Synergien mit dem internen Qualitätsmanagement zu nutzen und mit der Vorbereitung auf das neue Verfahren schon jetzt zu beginnen. B

Text und Foto: Landkreis Emsland