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Privater Investor für die Eissporthalle – das sagt der Landkreis Grafschaft Bentheim

Nordhorn. Ein privater Investor hat, wie bereits berichtet, sein Interesse an der Eissporthalle in Nordhorn kundgetan. Fred Ledlin möchte mehrere Millionen investieren, damit die Eissporthalle in Nordhorn bleibt und auch schnell wieder öffnen kann. Doch gibt es Hindernisse? Was sagt der Landkreis Grafschaft Bentheim zu der neuen Situation?

Wir haben direkt beim Landkreis (auch, wenn es noch recht früh für Stellungnahmen ist) angefragt, wie der Landkreis allgemein zur Möglichkeit eins privaten Investors steht. Der Landkreis hebt in dieser Situation hervor, dass es noch zu früh für eine Positionierung in der Frage ist. Fred Ledlin habe aber am gestrigen Tag (24. Januar 2023) mit der Kreisverwaltung Kontakt aufgenommen. Weiter wird vom Landkreis ausgeführt, dass ein Besichtigungstermin für Herrn Ledlin möglich sei. Eine Vereinbarung eines Besichtigungstermines sei möglich.

Auf die Frage, ob es rechtliche Probleme bei dem Verkauf der Eissporthalle an einen privaten Investor geben könnte, wurde uns mitgeteilt:

Es gibt wettbewerbsrechtliche bzw. vergaberechtliche Vorgaben, die zu beachten sind.

Pressestelle Landkreis Grafschaft Bentheim

Weitergehend haben wir gefragt, ob es eine generelle Ablehnung oder eine Zustimmung zur Möglichkeit eines privaten Investors für die Eissporthalle Nordhorn gibt.

Diese Frage muss rechtlich geprüft und letztlich politisch entschieden werden. Die derzeitige Beschlusslage sieht vor, ggf. einen Neubau an gleicher Stelle zu errichten, nachdem die Frage des Eissports den Bürgerinnen und Bürgern in einem zweiten Bürgerentscheid erneut vorgelegt wurde.

Pressestelle Landkreis Grafschaft Bentheim

Wie vom Landkreis ja mitgeteilt und auch von vielen in den Medien verfolgt, soll es im Landkreis den zweiten Bürgerentscheid geben. Wir haben angefragt, wie der Sachstand zum zweiten Bürgerentscheid im Moment ist.

Die Kreisverwaltung ist mit dem Beschluss des Kreistages vom 17. November 2022 damit beauftragt worden, einen zweiten Bürgerentscheid vorzubereiten. Nach einer tiefgreifenden Prüfung unter Beteiligung des Niedersächsischen Innenministeriums werden entsprechende Beschlussvorlagen für die politischen Gremien vorbereitet.

Pressestelle Landkreis Grafschaft Bentheim

Im Rahmen des Bürgerentscheides gab es eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gegeben. Welches Ergebnis / welche Antworten erwartet der Landkreis?

Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist seitens des Niedersächsischen Innenministeriums in der dritten Kalenderwoche um Stellungnahme zur Kleinen Anfrage der AfD-Landtagsfraktion an die Landesregierung gebeten worden. Die dort aufgeworfenen Fragen sind fristgerecht bearbeitet worden. Die Beantwortung der Anfrage obliegt der Landesregierung, sodass von Seiten des Landkreises keine Einschätzung zum Ergebnis gegeben werden kann.

Pressestelle Landkreis Grafschaft Bentheim

Es ist völlig nachvollziehbar, dass diese plötzlich eingetretene neue Situation auch für den Landkreis überraschend gekommen ist. Somit müssen sowohl politische Gremien als auch der Kreistag an sich ggf. neu beraten und sich ggf. neu orientieren oder neue Beschlüsse fassen. Fest steht, dass es einen Kreistagsbeschluss für einen zweiten Bürgerentscheid gibt. Dieser Kreistagsbeschluss ist natürlich bindend und kann nur durch den Kreistag selber verändert oder auch geändert oder auch aufgehoben werden.

Viele Grafschafterinnen und Grafschafter machen sich aber dennoch Sorgen um die Halle, die ja nun seit langer Zeit leer steht und nicht benutzt wird. Permanent wird die Frage gestellt, ob die Eisspothalle auch weiterhin gewartet wird, ob alle Inspektionen vorgenommen wurden und ob eine Wiederaufnahme des Betriebes überhaupt möglich ist. Der Landkreis äußert sich dahingehend wie folgt:

Es wurden alle erforderlichen Maßnahmen (z.B. Heizungsreparatur, Wartung der Brandmeldeanlage etc.) durchgeführt.

Pressestelle Landkreis Grafschaft Bentheim

Nun bleibt es weiter abzuwarten, was die Gespräche mit dem Investor weiter ergeben und wie die Besichtigung der Halle ablaufen wird. In den sozialen Medien und auch in vielen persönlichen Gesprächen wurde positiv hervorgehoben, dass es überhaupt einen Investor gibt. Mit Fred Ledlin, so hört man überall, hat man einen Investor gefunden, der wirklich die Eissporthalle retten möchte und den Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen wieder „Eiszeit“ geben möchte. Viele hoffen dementsprechend, dass es eine schnelle Lösung gibt.

Am 09. Februar 2023 findet um 16.00 Uhr in der Alten Weberei in Nordhorn die nächste Kreistagssitzung statt. Bis dahin sollten Gespräche mit Fred Ledlin stattgefunden haben und vielleicht gibt es bis dahin ja schon Signale, wie weiter mit der Situation um die Eissporthalle umgegangen wird. Dementsprechend ist die Mitteilung des Landkreises zur aktuellen Einschätzung mit einem vorsichtigen Blick in die Zukunft absolut nachvollziehbar:

Die Kreisverwaltung handelt auf Basis der geltenden Entscheidungen aus dem Bürgerentscheid vom 21. März 2021 und Beschlüssen des Kreistages. Um ein abweichendes Vorgehen zu veranlassen, wären weitere politische Beschlüsse erforderlich. Die Zuständigkeit für derartige Entscheidungen obliegt dem Kreistag, sodass zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage oder Einschätzung des Landrates zu spekulativen Entwicklungen erfolgen wird.

Pressestelle Landkreis Grafschaft Bentheim

Ein privater Investor für die Eissporthalle in Nordhorn hat eine völlig neue Situation geschaffen, die sowohl vom Kreistag als auch von den politischen Gremien und Ausschüssen neu bewertet werden muss. Aussagen, was die Zukunft bringt, können noch von keiner Seite getroffen werden. Dennoch scheint es so zu sein, dass viele der Meinung sind: „Das Eis ist wieder ein wenig näher gerückt!“