CORONACorona TeststellenGrafschaft Bentheim

Regelungen bei den Corona-Testungen in der Grafschaft Bentheim – das sagt der Landkreis

Grafschaft Bentheim. Schon am gestrigen Tage erreichten uns viele Mails und auch telefonische Anfragen, was nun in der Grafschaft Bentheim im Bezug auf die Corona-Testungen geschehen wird. Wir haben natürlich beim Landkreis nachgefragt und folgende Aussage erhalten. Diese Informationen beziehen sich auch auf Abrechnungen durch die Testzentrum und das PCR-Testzentrum:

„Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung ab dem heutigen Tag haben Bürgerinnen und Bürger nur noch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Bei Risikoexposition (z.B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) gilt für Menschen, die sich testen lassen wollen, ein Eigenanteil von 3 Euro pro Bürgertest. Die entsprechende Verordnung ist auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums zu finden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html. Viele Fragen werden durch das Bundesgesundheitsministerium aktuell unter folgendem Link beantwortet: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim sieht der neuen Testverordnung kritisch entgegen. Durch die anteilige bzw. vollständig geforderte Kostenübernahme durch die Bürgerinnen und Bürger wird vermutlich die Anzahl an Schnelltestungen und Schnellteststellen zurückgehen, wodurch mit einer hohen Dunkelziffer an Corona-Fällen zu rechnen ist. Es ist davon auszugehen, dass viele Fragen auf den Landkreis zukommen, insbesondere Fragen der Abrechnung, die nun durch die Kassenärztliche Vereinigung zu klären sind. Für den Landkreis Grafschaft Bentheim steht aktuell jedoch fest, dass das PCR-Testzentrum im Juli 2022 unverändert betrieben wird. Ob ggf. auf eine sinkende Auslastung reagiert werden muss, wird im Juli entschieden.

Zudem ergeben sich durch die Änderung der Coronavirus-Testverordnung organisatorische Herausforderungen. Sollten die Strukturen in den Testzentren nun heruntergefahren und mit steigenden Fallzahlen zum Herbst wieder hochgefahren werden, müssen die Zulassungsvoraussetzungen der Teststationen erneut durch die Gesundheitsämter geprüft werden. Momentan sieht die Testverordnung keine Möglichkeit vor, neue Teststationen zuzulassen. Problematisch bleibt die Kurzfristigkeit der neuen Testverordnung. Teststellenbetreiber hatten kaum Möglichkeiten, sich auf die neue Situation einzustellen. Sowohl auf der Seite der Teststellenbetreiber als auch auf der Seite der Landkreise sind mit den Bürgertestungen Personalressourcen verbunden, die eine längerfristige Planung und Verbindlichkeit erfordern.“ (Pressestelle Landkreis Grafschaft Bentheim)