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„Regelungen sind nicht aufgehoben“ – Neue Landesverordnung ersetzt Allgemeinverfügungen des Landkreises Emsland

Meppen. Die bisher gültigen Allgemeinverfügungen des Landkreises Emsland werden jetzt widerrufen soweit sie nicht ohnehin befristet waren. „Das heißt aber nicht, dass die bestehenden Regelungen aufgehoben sind, sondern die Themenkomplexe der verschiedenen Allgemeinverfügungen werden nun ausschließlich durch eine niedersächsische Verordnung geregelt. Die Beschränkung sozialer Kontakte bleibt grundsätzlich weiter bestehen“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.

Entstanden war die Verordnung auf der Basis eines Gesprächs, das die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin am 15. April geführt haben. Sie haben entschieden, dass es wegen des in Deutschland eher moderaten Infektionsgeschehens Schritt für Schritt einige Lockerungen geben wird. Begonnen wurde mit kleineren Geschäften des Einzelhandels: Verkaufsstellen und Geschäfte, die nicht mehr als 800 m² tatsächlich genutzte Verkaufsfläche aufweisen, können seit Montag, 20. April, öffnen. Dazu zählen auch Verkaufsstellen in Einkaufscentern. Auch Buchhandlungen, Blumenläden und Kraftfahrzeug- und Fahrradhandel sind eingeschlossen. Allerdings müssen die Betreiber von Verkaufsstellen und Geschäften dafür sorgen, dass die Hygieneregeln eingehalten werden. So soll weiterhin Abstand gehalten werden, Warteschlangen sollen vermieden und der Zutritt zu den Geschäften gesteuert werden. In den Einkaufscentern soll u. a. der Zutritt an den Haupteingängen geregelt und Ansammlungen auf den Verkehrsflächen vermieden werden.

Neu ist auch, dass für die Schuljahrgänge 13 in Schulen des Sekundarbereichs II und die Schuljahrgänge 9 und 10 in Abschlussklassen des Sekundarbereichs I der Unterricht wieder losgeht. Untersagt bleiben aber Veranstaltungen wie Schulfahrten, Theateraufführungen, Konzerte und vergleichbare Angebote. Auch der Sportunterricht findet nicht statt.

Text: Landkreis Emsland