Scheinbares AUS für neue Quarantäneregeln ab dem 01. Mai 2022
Berlin. Erst gestern erreichten uns aktuelle Informationen vom Land Niedersachsen über die neuen Quarantäneregeln ab dem 01. Mai 2022. Doch nun gibt es ein scheinbares Aus für neue Quarantäneregeln ab dem 01. Mai 2022.
Im ZDF sprach sich Gesundheitsminister Lauterbach für keine freiwillige Selbstisolation aus so wie es in der neun Quarantäneregeln beschrieben wird. (Text weiter unten). Dadurch würde die Corona Infektion verharmlost werden.
Lauterbach werde seinen Vorschlag zurücknehmen , dass Infizierte Personen selbst entscheiden, ob sie sich Isolieren. Durch diese Äußerungen wird es somit anscheinend so sein, dass die alten Quarantäneregeln auch nach dem 01. Mai weiterhin bestand haben.
Aus dieser Sicht und nach diesen Äußerungen stehen die neuen Quarantäneregeln anscheinend vor dem Aus. Dennoch möchten wir den jetzigen Stand hier veröffentlichen. Eine erweiterte Stellungnahme und Erklärung des Gesundheitsministers ist für heute zu erwarten. Im Moment erscheint es aber, als gibt es ein Scheinbares AUS für neue Quarantäneregeln ab dem 01. Mai 2022. Hier also die offizielle Pressemitteilung aus dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung:
Neue Quarantäne-Regelungen ab 1. Mai
Ab dem 1. Mai sollen bundesweit neue Quarantäne-Empfehlungen für mit dem Coronavirus Infizierte und deren Kontaktpersonen gelten Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich gestern Abend auf entsprechende Empfehlungen des RKI verständigt.
Mussten sich infizierte Personen bislang in der Regel zehn Tage bzw. sieben Tage von anderen Menschen isolieren, empfiehlt das RKI künftig Corona-positiv getesteten und symptomatischen Personen dringend eine Selbstisolierung und Meidung von Kontakten über einen Zeitraum von fünf Tagen – eine deutliche Verbesserung der Symptome vorausgesetzt. Ab dem fünften Tag sollten sich diese Personen regelmäßig testen bzw. testen lassen und Kontakte zu anderen bis zu einem negativen Testnachweis weiter unterlassen. Eine offizielle Anordnung der Gesundheitsämter soll nicht mehr erfolgen.
Für enge Haushalts-Kontaktpersonen empfiehlt des RKI ebenfalls dringend eine fünftägige Quarantäne und tägliches Testen.
Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten gilt bei einer Infektion ebenfalls eine fünftägige Isolierungsdauer. Die Gesundheitsämter müssen für diesen Personenkreis ein Tätigkeitsverbot anordnen. Betroffene dürfen sich, einhergehend mit einer deutlichen Symptomverbesserung, nach frühestens fünf Tagen „freitesten“.
Ist ein/e Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten als enge Kontaktperson einer infizierten Person eingestuft, gilt ebenfalls die dringende Empfehlung, sich fünf Tage in Quarantäne zu begeben. Kontaktpersonen müssen sich bis zum Dienstantritt im Quarantäne-Zeitraum täglich testen bzw. testen lassen.
Angesichts der aktuellen Infektionslage, einem geringeren Risiko für schwere Krankheitsverläufe durch die Omikronvariante und einer hohen Impfquote hält Gesundheitsministerin Daniela Behrens die neuen Regelungen und Empfehlungen des RKI für richtig und angemessen: „Nach zwei Jahren der Pandemie und in der aktuellen Omikron-Phase erleben wir, dass eine Infektion nicht zwangsläufig schwer verlaufen oder mit Symptomen einhergehen muss. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist vollständig geimpft, rund 70 Prozent der über 18-Jährigen sind geboostert. Bei den besonders gefährdeten älteren Menschen liegt die Booster-Quote in Niedersachsen sogar bei 82,3 Prozent. Deswegen ist es richtig, die Regelungen für die Isolation und die Quarantäne an die veränderte Lage anzupassen. Die Gesundheitsministerinnen und-minister der Länder hatten das Robert-Koch-Institut gebeten, die aktuelle Infektionslage und die Quarantäneregelungen einzuschätzen. Wir haben die Vorschläge des RKIs in Niedersachsen unter anderem gemeinsam mit den Expertinnen und Experten des Landesgesundheitsamts beraten und halten die Regelungen für angemessen und vertretbar. Sobald uns die offizielle Empfehlung des RKI vorliegt, bitten wir die Gesundheitsämter ab dem 1. Mai entsprechend zu verfahren. Die bisherige Absonderungsverordnung werden wir zum 30. April auslaufen lassen.“
Die RKI-Regelungen im Überblick
Infizierte (enge) Kontaktpersonen Allgemeine Bevölkerung
5 Tage plus deutliche Symptombesserung – Dringende Empfehlung: selbständige Selbstisolierung, Kontakte meiden (KEINE Anordnung)
5 Tage Haushalts-Kontaktpersonen, Dringende Empfehlung: selbständig Kontakte reduzieren, v.a. mit Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf (KEINE Anordnung)
Für nachweislich positiv getestete Personen gilt die Empfehlung zur wiederholten (Selbst-)Testung beginnend nach 5 Tagen mit Antigen-Schnelltest*. Kontaktreduktion bis Test negativ. Empfehlung zur täglichen (Selbst)Testung mit Antigen- Schnelltest*
Gilt für Personen mit Symptomen ODER Nachweis einer akuten respiratorischen Infektion jeglicher Art
Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
wie Allgemeinbevölkerung ABER wie Allgemeinbevölkerung ABER ANGEORDNETES Tätigkeitsverbot;
Voraussetzung für Wiederaufnahme: deutliche Symptombesserung UND frühestens am Tag 5 nach Symptombeginn bzw. Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion abgenommener negativer Test (Antigen-Schnelltest*/PCR-Test**) tägliche Testung mit Antigen- Schnelltest* oder NAAT*** vor Dienstantritt bis einschließlich Tag 5 (Quelle RKI)
* Entsprechend überprüfte Antigen-Schnelltests sind hier veröffentlicht, siehe „Tabelle 1: Ergebnisse der SARS-CoV-2 Antigenschnelltests, die das Sensitivitätskriterium erfüllen“: www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/evaluierung-sensitivitaet-sars-cov-2–<http://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/evaluierung-sensitivitaet-sars-cov-2-antigentests.pdf> antigentests.pdf<http://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/evaluierung-sensitivitaet-sars-cov-2-antigentests.pdf>
** Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit sind ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem CT Wert >30 zulässig. D. h. es liegt ein negatives PCR-Ergebnis oder ein quantitatives PCR-Ergebnis vor, das gemäß Laborbericht für eine Viruslast unterhalb eines definierten Schwellenwertes spricht, der eine Aussage über die Anzuchtwahrscheinlichkeit erlaubt (etwa unter Bezug auf eine quantitative Bezugsprobe; Ziel: < 1.000.000 (10^6) Kopien/ml). Dieser Wert geht oft, aber nicht immer mit einem CT-Wert von > 30 einher. Details siehe unter „Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ www.rki.de/covid-19-diagnostik/<https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html%3Bjsessionid%3D6062BFEC40D757BC3ED4B3B6E7971A35.internet051?nn=2386228>
***NAAT = Nukleinsäure-Amplifikationstest
Scheinbares AUS für neue Quarantäneregeln ab dem 01. Mai 2022
Scheinbares AUS für neue Quarantäneregeln ab dem 01. Mai 2022
Weitere Informationen zum Thema Corona unter: https://nordnews.de/category/corona/