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Scheunenfeste sollen stattfinden können: Landkreis bietet Landjugend Unterstützung an

Wie können in diesem Jahr die traditionellen Scheunenfeste der Grafschafter Landjugend auf die Beine gestellt werden? Diese Frage treibt derzeit die Organisationsteams der Ortsvereine der Landjugend um. Nach einer Gesetzesänderung in der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung im vergangenen Jahr stehen sie vor folgendem Problem: Für die vorübergehende Nutzung eines Raumes, der nicht als Versammlungsstätte genehmigt ist und mit mehr als 200 Besucherinnen und Besuchern genutzt werden soll, ist eine Baugenehmigung notwendig. Dementsprechend müssen eine Nutzungsänderung des jeweiligen Gebäudes beantragt und ein Brandschutzkonzept erstellt werden. Das bedeutet viel Aufwand für die Ortsvereine der Landjugend. Unterstützung und praktische Hilfestellung bekommen die ehrenamtlich Tätigen dabei jetzt vom Landkreis Grafschaft Bentheim. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung stellten die zuständige Baudezernentin Dr. Elke Bertke und Klaus Evers, Leiter der Abteilung Bauwesen, die wichtigsten Aspekte rund um das Bauantragsverfahren vor. „Unser gemeinsames Ziel ist es, dass alle Scheunenfeste in diesem Jahr stattfinden können. Unklarheiten bezüglich der Verfahrenswege wie im letzten Jahr und Absagen der beliebten Feiern wollen wir durch diese frühzeitige gemeinsame Abstimmung und Begleitung der Genehmigungsverfahren unbedingt vermeiden. Ich denke, dass wir mit dem Treffen einen guten Grundstein für die diesjährige Scheunenfestsaison gelegt haben“, zeigt sich Elke Bertke zuversichtlich.

Als Leiter der Abteilung für Bauwesen weiß Klaus Evers, worauf die Organisationsteams achten müssen: „Wir werden die Ortsvereine bei der Antragstellung und bei der Auswahl der Hallen für ihre Feste beraten. Dazu haben wir ihnen bereits Informationen rund um die Antragstellung ausgehändigt. Bei Bedarf schauen wir uns die Objekte im Vorfeld an, damit frühzeitig die Genehmigungsfähigkeit abgeschätzt werden kann.“ Den Ortsvereinen wurde zudem eine Checkliste zur Verfügung gestellt, anhand derer sie selbst eine Vorauswahl treffen können, welche Hallen für die Feiern geeignet sind. „Eine grundlegende Voraussetzung ist, dass die Hallen über geeignete Rettungswege und Notausgänge verfügen“, erklärt Evers. Weiterhin muss der Veranstaltungsort für Rettungskräfte und Einsatzkräfte der Feuerwehr gut erschlossen sein. Vorgaben, die nicht eingehalten werden können, können in einigen Fällen über Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. „Wichtig ist: Die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher muss immer gewährleistet sein“, betonen Bertke und Evers.

Da die Erstellung der notwendigen Antragsunterlagen mit zusätzlichen Kosten, etwa für Brandschutzfachplaner, verbunden ist, unterstützt der Landkreis Grafschaft Bentheim die Ortsvereine der Landjugend auch finanziell. Jeder Verein kann sich bis zu 5.000 Euro der anfallenden Planungs- und Genehmigungskosten erstatten lassen. Über diese Förderzusage freut sich Janik Kronemeyer, Vorsitzender der Kreis-Landjugend Grafschaft Bentheim, und dankt dem Landkreis für den konstruktiven Austausch. „Ich hoffe, dass alle Ortsvereine tatsächlich geeignete Hallen finden werden, die den Sicherheitsansprüchen genügen. Auch der Arbeitsaufwand für unsere Ehrenamtlichen sowie die verbleibenden Kosten, die die Ortsvereine zu tragen haben, sind nicht zu unterschätzen“, gibt er allerdings zu bedenken. Hinsichtlich der weiteren Planungen für die Scheunenfeste stehen die Ortsvereine der Landjugend und die Kreisverwaltung weiterhin in Kontakt.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim