Schöffenwahl: Ehrenamtliche mit Sinn für Gerechtigkeit gesucht – Bewerbungen für Schöffen- und Jugendschöffenamt bis 15. März möglich
Lingen. Die Stadt Lingen sucht Frauen und Männer, die sich als ehrenamtliche Schöffen oder Jugendschöffen am Amtsgericht Lingen sowie am Landgericht Osnabrück betätigen möchten. Als Vertreter des Volkes wirken die Laienrichter an der Rechtsprechung in Erwachsenen- bzw. Jugendstrafsachen mit. Bewerben können sich Personen, die in Lingen wohnen, zwischen 25 und 69 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Schöffen und Jugendschöffen werden jeweils für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 gewählt. Bewerbungen für das Ehrenamt sind bis zum 15. März 2018 bei der Stadt Lingen möglich.
Aus allen Bewerbungen erstellt die Stadt Lingen eine Vorschlagsliste und legt sie dem Rat bzw. dem Jugendhilfeausschuss vor. Die beschlossene Vorschlagsliste liegt dann eine Woche öffentlich aus und wird anschließend an das Amtsgericht weitergeleitet. Dort wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte aus den Vorschlägen schließlich die Haupt- und Hilfsschöffen aus.
Von einer Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige – wie Richter, Rechtsanwälte oder Polizeivollzugsbeamte – sowie Religionsdiener können nicht als Schöffen gewählt werden.
Die Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Deshalb verlangt das verantwortungsvolle Amt insbesondere Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Die Laienrichter müssen objektiv und unvoreingenommen dem Strafverfahren folgen können. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis werden erwartet. Jugendschöffen sollten darüber hinaus vor allem über besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. Generell sollten Schöffen geistig beweglich und aufgrund des Sitzungsdienstes auch gesundheitlich geeignet sein. Zudem müssen sie sich bereit erklären, Zeit in Weiterbildungen über die Rechte und Pflichten eines Schöffen zu investieren.
Interessenten können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen und in Jugendstrafsachen bis zum 15. März 2018 beim Fachdienst Recht und Ordnung bewerben. Ansprechpartnerin ist Ursula Lammers (Tel.: 0591 9144-325). Ein Bewerbungsformular kann auf der städtischen Internetseite www.lingen.de heruntergeladen werden.
Text: Stadt Lingen