Schutzmaßnahme vor Geflügelpest: Landkreis Grafschaft Bentheim erlässt Stallpflicht für Geflügel
Ab dem morgigen Donnerstag muss sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in der Grafschaft Bentheim eingestallt werden. Die kreisweite Stallpflicht gilt für gewerbliche und private Haltungen mit mehr als 50 Tieren. Mit dieser Anordnung reagiert der Landkreis Grafschaft Bentheim auf die aktuell bundesweit grassierende Geflügelpest in Geflügelhaltungen.
In der Grafschaft selbst gibt es bislang keine Verdachtsfälle auf Geflügelpest. „Das bedeutet für uns allerdings keinesfalls Entwarnung. Die enorme Dynamik der Virusverbreitung insbesondere durch Wildvogelpopulationen stellt ein zunehmendes Risiko für unsere Nutztierbestände dar. Besonders gefährdet sind dabei die Freilandhaltungen von Legehennen. Daher müssen wir präventive Schutzmaßnahmen ergreifen“, erklärt Dr. Matthias Sielker, stellvertretender Leiter der Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Grafschaft Bentheim. Der Amtstierarzt weiter: „Mit der Anordnung einer kreisweiten Stallpflicht soll eine Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel in der Grafschaft vermieden werden. Priorität hat für uns, die Kontakte zwischen gehaltenen Vögeln bzw. Geflügel und Wildvögeln so gering wie möglich zu halten und bestenfalls ganz zu verhindern. Wir wissen, dass die Isolierung der Nutztiere eine der wichtigsten Maßnahmen in der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen ist.“
Die kreisweite Stallpflicht für Geflügel gilt auf unbestimmte Zeit. Für die Tierhalterinnen und Tierhalter bedeutet dies, dass sie Vögel und Geflügel derzeit nicht mehr im Freien halten dürfen, sondern sie in geschlossenen Ställen oder überdachten, nach allen Seiten gesicherten Ausläufen unterbringen müssen. Neben dieser Schutzmaßnahme sind in der Grafschaft Bentheim bis auf Weiteres auch Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen nicht erlaubt. Eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung, die diese Maßnahmen regelt, ist auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim www.grafschaft-bentheim.de eingestellt und tritt am Donnerstag, 30. Oktober 2025, in Kraft.
Betroffen von den Schutzmaßnahmen vor der Geflügelpest sind der Grafschaft Bentheim rund zehn Millionen Tiere. „Außer der kreisweiten Aufstallung gibt es aktuell keine anderen Möglichkeiten, die Geflügelpest schnell und wirksam einzudämmen“, macht Sielker deutlich. Das Risiko, dass Viren der hochpathogenen Aviären Influenza in heimische Geflügelhaltungen durch den Kot oder direkte Kontakte zu Wildvögeln eingeschleppt werden, stuft das Grafschafter Veterinäramt als hoch ein. „Die Grafschaft ist ein Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Wat- und Wasservögel. In unserem Landkreis gibt es diverse Gewässer und mehrere Feuchtgebiete, an denen die Wildvögel Rast machen“, so Sielker. Wer erkrankte oder tote Wildvögel in der Grafschaft Bentheim auffindet, sollte diese nicht anfassen und sich direkt an das Veterinäramt des Landkreises wenden (Tel. 05921 96 06, E-Mail veterinaeramt@grafschaft.de).
Text: Landkreis Grafschaft Bentheim
