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Shoppen mit Bändchen – Ab Samstag gilt 2G im Einzelhandel

Meppen. Ab Samstag, 11. Dezember, gilt in Niedersachsen die 2G-Regel auch im Einzelhandel. Dann haben nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt in den Geschäften. Das Citymanagement der Stadt Meppen unterstützt ihre Geschäftsbetreibenden durch Bereitstellung von Bändchen zur Kenntlichmachung.

„Das Bändchen-System hat sich bereits auf unserem Weihnachtsmarkt bewährt. Und auch mit Blick auf unseren Einzelhandel ist diese Handhabung für uns die praktikabelste“, sagt Bürgermeister Helmut Knurbein. Man habe bereits erste Gespräche hierzu mit den Geschäftsbetreibenden vor Ort geführt und positives Feedback erhalten. Auch andere Städte in der Region greifen auf dieses System zurück.

Was bedeutet das für die Kundschaft? – Beim Betreten eines Geschäftes muss der Geimpft- oder Genesenen-Nachweis sowie ein Ausweisdokument, wie der Personalausweis, vorgezeigt werden. Mit dem herausgegebenen Bändchen kann dann – ohne erneute Kontrolle – in der Innenstadt geshoppt werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, zum Beispiel Supermärkte, Drogerien und Apotheken – hier dürfen auch Ungeimpfte einkaufen. 

An den Bewirtungsständen des Weihnachtsmarktes gilt nach der aktuellen Corona-Verordnung weiterhin 2G Plus. Das bedeutet, dass hier weiterhin zum Geimpft- oder Genesenen-Nachweis ein tagesaktuelles negatives Corona-Testergebnis vorgezeigt werden muss. Dies gilt auch für das Riesenrad und die Eislaufbahn – für letzteres für Besucher*innen ab 18 Jahre. Mit dem Weihnachtsmarkt-Bändchen kann also auch im Einzelhandel geshoppt werden – ein zweites Bändchen ist dann nicht erforderlich. Für Geboosterte entfällt im Übrigen die Testpflicht auf dem Weihnachtsmarkt.

Der Rathauschef kann den Unmut der Bevölkerung über die aktuellen Corona-Regelungen nachvollziehen: „Verschiedene Regelungen für verschiedene Bereiche, die dann wiederum regelmäßig geändert werden – da kann man schon den Überblick verlieren. Mit unserem Bändchen-System haben wir meiner Meinung nach zumindest die einfachste Lösung für alle Seiten gefunden.“  Er appelliert in diesem Zusammenhang noch einmal an die Öffentlichkeit, das mittlerweile ausreichende Impfangebot im gesamten Kreisgebiet durch Arztpraxen, Apotheken etc. anzunehmen.

Text: Stadt Meppen