Silvesterfeuerwerk – die neue Corona Verordnung
Hannover. Am heutigen Dienstagvormittag hat die Niedersächsische Staatskanzlei eine geänderte Corona Verordnung in Bezug auf das abbrennen von Pyrotechnik (Silvesterfeuerwerk) zu Silvester heraus gegeben.
In der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 01. Januar 2021 ist das Abbrennen von Pyrotechnik auf „belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt.„. Weiterhin wird in der Verordnung hervorgehoben, dass „Landkreise und kreisfreien Städte legen durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung die betreffenden Straßen, Wege und Plätze sowie Flächen im Sinne der Sätze 1 und 2 fest.„
Weiterhin ist das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit verboten.
Diese Verfügung tritt am morgigen 23.12.2020 in Kraft. Wir müssen nun abwarten, wie die Landkreise und auch die kreisfreien Städte reagieren. Der Landkreis Grafschaft Bentheim und auch der Landkreis Emsland müssen, laut dieser neuen Verordnung, nun festlegen, wo Pyrotechnik verboten ist. Inwieweit dieses nun umgesetzt wird, müssen wir abwarten.
Sobald wir Informationen aus den Landkreisen oder den Städten bekommen, werden wir diese natürlich veröffentlichen. Wir haben aber für alle lesbar, die vier Seiten der Verordnung hier als Bild abgedruckt. Bitte am Mobiltelefon darauf achten, dass unten recht „Bild in Originalgröße anklicken“ angeklickt wird. Dann kann man die Bilder jeweils gut lesen und auch vergrößern.
Foto: Pixabay