CORONAGrafschaft Bentheim

Sogenannte Spaziergänge gegen die Corona-Maßnahmen: Landkreis weist auf Anzeigepflicht von Versammlungen hin

„Rechtlich stellen die sogenannten Spaziergänge einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz dar, wenn sie nicht rechtzeitig angezeigt werden“, stellt der Landkreis Grafschaft Bentheim noch einmal ausdrücklich fest. Er appelliert daher an Organisatorinnen und Organisatoren solcher Kundgebungen, diese „Spaziergänge“ 48 Stunden vor dem ersten Aufruf bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzumelden. Zuständig ist die Ordnungsabteilung des Landkreis Grafschaft Bentheim für alle Versammlungen im Kreisgebiet außerhalb Nordhorns, für Nordhorn ist es das Ordnungsamt der Stadt Nordhorn.

„Das grundgesetzlich verankerte Versammlungsrecht beinhaltet auch eine Anzeigepflicht. Verstöße gegen das Versammlungsgesetz sind kein Kavaliersdelikt und nicht hinnehmbar. Organisatorinnen und Organisatoren wie Teilnehmenden können empfindliche Bußgelder drohen“, mahnt Dr. Michael Kiehl, Erster Kreisrat des Landkreis Grafschaft Bentheim. Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Den Organisatorinnen und Organisatoren drohen Bußgelder von bis zu 3.000 Euro. Sie können ebenfalls belangt werden, wenn kein schriftliches Hygienekonzept vorliegt, obwohl dies die Versammlungsbehörde im Vorfeld gefordert hat. Das kann bei den sogenannten Spaziergängen mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen erlaubt bei Versammlungen durchaus eine größere Teilnehmerzahl. Doch auch hier gilt, dass die Abstandsregeln einzuhalten sind. Verstöße gegen die Auflagen können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Grundsätzlich ist auch das Tragen einer FFP2-Maske zu empfehlen.

„Leider müssen wir dieses noch einmal so deutlich darstellen“, bedauert Kreisrat Dr. Kiehl. „Gemeinsam mit der Polizei beobachten wir die aktuelle Entwicklung mit Sorge. Versammlungen werden nicht angezeigt, niemand trägt die Verantwortung und niemand dient als Ansprechpartner der Behörden und auch der Versammlungsteilnehmenden, die friedlich demonstrieren wollen.“ Diese gerieten mitunter durch die Teilnahme und immer weiter zunehmende Einflussnahme von radikalen Kräften in schwierige Situationen. „Es geht einfach nicht, Bürgermeister oder Verwaltungspersonal in den Rathäusern physisch oder psychisch zu bedrohen oder gar öffentliche Gebäude zu stürmen. Es gibt Spielregeln in einer Demokratie.“ Fragen solcher Art sollten im Vorfeld der Versammlungen zwischen Versammlungsleitung und Behörden abgestimmt werden.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim