Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag zahlreiche Zuschüsse zur Beschlussfassung
Landkreis Cloppenburg. Der Diakonie, dem SkF und dem Verein donum vitae wird für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 ein Betrag von jährlich bis zu 12.000 EUR (4.000 EUR pro Beratungsstelle) als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel als freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg bereitgestellt. Dies hat der Sozialausschuss dem Kreistag des Landkreises Cloppenburg einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
In den Jahren 2022 bis 2024 haben jährlich durchschnittlich 68 Frauen und Männer aus dem Landkreis Cloppenburg den Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel und Sterilisationen aus dem Verhütungsfonds erhalten. Aus diesen Mitteln sollen ärztlich verordnete Verhütungsmittel (Antibabypille, Spirale oder Sterilisation) finanziert werden. Pro Person wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten gewährt. Die Beratung, Gewährung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die Schwangerenberatungsstellen der Diakonie, des SkF und des Vereins donum vitae. Die drei Träger sind als Schwangerenberatungsstellen im Landkreis etabliert und arbeiten flächendeckend. Damit gewährleisten sie die Erreichbarkeit für viele Menschen, auch unabhängig von ihrer Konfession. Mit dem Verhütungsfonds werden einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bei der Familienplanung unterstützt und gesundheitliche Chancengleichheit hergestellt.
Der Fachstelle Sucht und Suchtprävention der Stiftung St. Vincenzhaus wird zur Förderung einer weiteren Vollzeitstelle im Bereich der Suchtprävention für das Jahr 2026 ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 87.445,50 EUR gewährt. Dies hat der Sozialausschuss dem Kreistag des Landkreises Cloppenburg ebenfalls einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ist u. a. die Suchtkrankenhilfe eine Pflichtaufgabe für den Landkreis Cloppenburg. Er kann diese Verpflichtung selber übernehmen oder sie auf geeignete Dritte übertragen. Der Landkreis Cloppenburg hat diese Aufgabe der Fachstelle Sucht und Suchtprävention der Stiftung St. Vincenzhaus übertragen und die damit zusammenhängende Aufgabe der Finanzierung übernommen. Die Stiftung selbst erbringt zudem jährlich eine angemessene Eigenleistung. Neben der Beratungsstelle in Cloppenburg unterhält sie je eine Außenstelle in Friesoythe, Löningen und Barßel.
Der Zuschuss des Landkreises wurde vom Kreistag zuletzt am 10. Oktober 2023 für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 in einer Höhe von jährlich 498.885,48 EUR beschlossen. Mit Schreiben vom 01. August 2025 hat die Fachstelle Sucht und Suchtprävention einen Antrag auf Förderung einer weiteren Vollzeitstelle im Bereich der Suchtprävention vor dem Hintergrund der (Teil-) Cannabislegalisierung gestellt. Der Antrag wird unter anderem damit begründet, dass von der Fachstelle Sucht und Suchtprävention angebotene wirksame und evidenzbasierte Programme und Projekte (insbesondere für die Substanz Cannabis) durch die Cannabislegalisierung immer häufiger angefragt werden. Dasselbe gilt für Anfragen hinsichtlich synthetischer Cannabinoide, Vapes und Produkte mit Cannabidiol (CBD). Um zu gewährleisten, dass diese Präventionsangebote auch in Zukunft bestehen, ist eine weitere Vollzeitstelle im Bereich der Suchtprävention zwingend erforderlich. Nur mit zusätzlichen Personalressourcen können die gestiegenen Anfragen und neu hinzugekommenen Arbeitsinhalte im Bereich der Medien adäquat bearbeitet werden.
Der Sozialausschuss hat dem Kreistag mehrheitlich empfohlen, dass das im Antrag der SPD erwähnte Maßnahmenpaket zur „Förderung der Weiterbildung medizinischer Fachangestellter (MFA) zu Physician Assistants“ für ein Jahr zurückgestellt wird, weil zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden kann, wie sich der PA-Beruf im ambulanten Bereich entwickeln wird. Stattdessen wird die Kreisverwaltung damit beauftragt, die Entwicklungen im Bereich der Delegationsmodelle ärztlicher Leistungen weiterhin gut zu beobachten und zu gegebener Zeit hierüber im Sozialausschuss zu berichten.
In der Gesamtschau kommt die Kreisverwaltung zu der Haltung, dass ein reguläres Einsteigen in die Förderung des PA-Studiengangs zum jetzigen Zeitpunkt zu früh ist. Die Kreisverwaltung beobachtet die Entwicklungen im PA-Bereich sehr genau und wird auch die aktuell gestartete Studie „PAAM – Physician Assistants meet Allgemeinmedizin“ (01/2025-09/2028)11, gefördert durch den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss, genau verfolgen, um daraus Rückschlüsse für unseren Landkreis zu ziehen.
Der Physician Assistant (PA) ist in Deutschland ein „noch neuer“ medizinischer Assistenzberuf, der die Lücke zwischen medizinischen bzw. pflegerischen Fachberufen und Ärztinnen und Ärzten schließen und so für Arbeitsentlastung durch Übernahme weiterer delegierbarer ärztlicher Aufgaben sorgen soll.
Angesichts der zunehmenden Komplexität der Versorgung aufgrund der medizinischen, medizinisch-technischen und demografischen Entwicklung, von Vernetzungserfordernissen und der hierfür notwendigen berufsübergreifenden Versorgungskonzepten soll der PA Ärzte stärker als bisher unterstützen und von Routinetätigkeiten entlasten. Der PA erwirbt im Studium die formalen Voraussetzungen, um weisungsgebunden delegierbare Tätigkeiten an Patientinnen und Patienten selbstständig, unter Berücksichtigung ethischer und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte, auszuüben.
Doch aktuell gibt es noch keine bundeseinheitliche Regelung für das PA-Studium, daher haben die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Jahr 2017 ein Konzeptpapier mit Lehrinhalten zusammengestellt, welches aber nicht verpflichtend ist. „Zielsetzung ist es, eine Vereinheitlichung der Studiengänge und ggf. eine Regelung auf Bundesebene hierfür zu bewirken.“ Die Schwierigkeit einer einheitlichen Regulierung und Anerkennung des PA-Berufsbildes für die (ambulante) Versorgung wird noch einmal dadurch untermauert, dass die Novellierung des Positionspapiers im Jahr 2025 nicht von der KBV gegengezeichnet wurde. Somit sind sich die großen Akteure auf Bundesebene nicht einig und dies erschwert viele Maßnahmen hier vor Ort. Beeinflussend kommt hinzu, dass aktuell die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Länderebene ebenfalls unterschiedliche Ansichten vertreten und Möglichkeiten für einen PA-Einsatz schaffen
Da ein Großteil der Hausärztinnen und Hausärzte im Landkreis Cloppenburg den Einsatz von PAs in den hausärztlichen Praxen befürwortet, wird die Kreisverwaltung des Landkreises Cloppenburg alle zur Verfügung stehenden Kanäle nutzen, um politisch darauf hinzuwirken, dass das Berufsbild PA in der ambulanten Versorgung anerkannt und entsprechende Vergütungsstrukturen entwickelt werden. Flankierend wird auf die Delegationsvereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen verwiesen. Diese unterstützt hausärztliche Praxen die PA anstellen möchten. Gefördert werden landesweit bis zu 70 hausärztliche Praxen. Ermöglicht wird dies auch in den beiden Planungsbereichen im Landkreis Cloppenburg. Hausärztinnen und Hausärzte können sich hierüber einen PA-Anstellung modellhaft refinanzieren lassen (die Zeitprofilgrenze wird um 30 % erhöht). Ergänzend unterstützen bereits jetzt einige der Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg Personen, die sich als PA weiterbilden möchten.
Des Weiteren hat der Sozialausschuss dem Kreistag einstimmig empfohlen, der Zahlung des Zuschusses für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen zur sozialen Teilhabe des Deutschen Roten Kreuzes für die Jahre 2026 bis 2028 in Höhe von 8.000 Euro jährlich zuzustimmen.
Seit 1992 führt das DRK auf Beschluss des Kreistages einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen – ggfs. mit Spezialfahrzeugen – gegen eine jährliche pauschale Kostenerstattung durch. Der Fahrdienst wurde eingerichtet für Rollstuhlfahrer und Personen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung Rollstuhlfahrern gleichgestellt sind und die behinderungsbedingt den ÖPNV nicht in Anspruch nehmen können, um eine soziale Teilhabe zu ermöglichen. Die bisherigen langjährigen Erfahrungen mit dem Fahrdienst haben eine gute Akzeptanz bei den behinderten Menschen, eine hohe Flexibilität und eine enorme Verwaltungsvereinfachung mit sich gebracht. Immer wieder kann der Landkreis Cloppenburg Antragstellern das Angebot des Fahrdienstes offerieren. Dies gilt z.B. auch dann, wenn die oft hohen Kosten von Kfz-Umbauten privater Fahrzeuge beantragt werden, um nur wenige Fahrten damit durchzuführen. Hier ist der Fahrdienst eine unbürokratische Dienstleistung.
Abschließend hat der Sozialausschuss dem Kreistag einstimmig empfohlen, dass die Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg in den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 durch pauschale Zuschüsse an die vier nachstehenden Wohlfahrtsverbände finanziert wird. Auch sollen den Schuldnerberatungsstellen die Zuschüsse als jährliche Festbeträge entsprechend den vorliegenden Anträgen in folgender Höhe bewilligt werden:
- der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.: 45.000 EUR,
- dem Diakonischen Werk Oldenburg Münsterland: 70.830 EUR,
- dem Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth: 65.000 EUR mit Erweiterung in Löningen oder alternativ: 55.000 EUR ohne Erweiterung in Löningen
- dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.: 55.000 EUR.
Die Schuldnerberatungsstellen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V., des Diakonischen Werkes Oldenburger Münsterland, des Caritas-Sozialwerkes St. Elisabeth und des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Cloppenburg e.V werden vom Landkreis Cloppenburg mit jährlichen pauschalen Zuschüssen unterstützt. Die gesetzliche Notwendigkeit, eine Schuldnerberatung sowohl für Leistungsempfänger von Sozialhilfe als auch von Bürgergeld vorzuhalten, ergibt sich aus § 16 a Nr. 2 SGB II und § 11 Abs. 4 SGB XII. Die Leistungsempfänger haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Beratung.
Zuständig sind hierfür die Landkreise, die dieses Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen haben. Für den Bereich des SGB XII (Sozialhilfe) gilt diese Zuständigkeit uneingeschränkt. Grundsätzlich gilt, dass der Landkreis Cloppenburg die Schuldnerberatung entweder mit eigenem Personal sicherzustellen hat oder er diese Aufgabe von Dritten, z.B. den Wohlfahrtsverbänden, wahrnehmen lassen kann, was seit vielen Jahren in bewährter Form auch geschieht. Die Entscheidung für die freien Wohlfahrtsverbände geschah in den vergangenen Jahren im Bewusstsein, dass Schuldnerberatung nicht allein die formelle Abwicklung der Schuldenregulierung betrifft, sondern einen ganzheitlichen Ansatz umfasst, der den Schuldner im Kontext seiner persönlichen, familiären, sozialen und finanziellen Probleme betrachtet. Nur so kann z.B. das Ziel von Verhaltens- und Einstellungsänderung des Schuldners langfristig erreicht werden. Weitere Bausteine der Schuldnerberatung sind Präventionsmaßnahmen, z.B. in Schulen oder anderen Organisationen, die Zusammenarbeit mit Betreuern und sonstigen Beratungsstellen.
Auch wenn nicht alle Beratungen eine gesetzliche Pflichtleistung des Landkreises sind, weil z.B. die Klienten keine Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen, so ist davon auszugehen, dass die Hilfen der Schuldnerberatung in vielen Fällen den Einstieg in den Sozialleistungsbezug verhindern können. Deshalb ist auch die Prävention sowie die Beratung hinsichtlich der Privatinsolvenz nach der Insolvenzordnung für den Landkreis Cloppenburg – aus dem Gedanken der Daseinsfürsorge heraus und aus finanzieller Sicht – von großer Bedeutung. Die Kosten der Schuldnerberatungsstellen trägt nicht allein der Landkreis. Das Land und die jeweiligen Träger beteiligen sich finanziell an den Schuldnerberatungsstellen.
Text: Landkreis Cloppenburg
