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Stadt Haren (Ems) rechnet mit hohem Briefwahlaufkommen – Haus der Begegnung in Haren wird zum Wahlbüro umfunktioniert.

Haren (Ems). Die Stadtverwaltung in Haren rechnet bei der Kommunalwahl am 12. September mit einem erhöhten Briefwahlaufkommen. Das Wahlbüro bezieht deshalb das Haus der Begegnung an der Adresse Papenwiese 2 (Ecke Neuer Markt) in Haren (Ems).

Voraussichtlich ab dem 16. August können alle, die in dem Wählerverzeichnis eingetragen sind, ihr Recht auf die Briefwahl ausüben. Der hierzu erforderliche Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können schriftlich, vor Ort bei der Stadtverwaltung oder online beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Ein Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vorgedruckt. Damit die Antragstellerin bzw. der Antragsteller identifiziert werden können, werden Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum benötigt. Die Briefwahlunterlagen können nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht mehr als vier wahlberechtigte Personen vertritt. Dies muss dem Wahlbüro bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichert werden. Online können die Wahlunterlagen über den folgenden Link beantragt werden: https://online.itebo.de/IWS/startini.do?mb=03454018

Damit die Stimmen der Briefwahl mitgezählt werden können, müssen die ausgefüllten Wahlbriefe spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Rathaus Haren eingehen.

Bürgerinnen und Bürger, die in den letzten Wochen zugezogen sind und nicht genau wissen, in welcher Kommune Sie wählen gehen dürfen, können sich unter www.haren.de/wahlen informieren. Auf dieser Webseite gibt es ebenfalls allgemeine Informationen rund um die Wahlen in diesem Jahr.

Text: Stadt Haren (Ems)