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Stadt Lingen fördert den Kauf von Altimmobilien – Zuschüsse sollen Erhaltung und Sanierung fördern

Lingen. 100.000 Euro zahlt die Stadt Lingen auch in diesem Jahr an Bürgerinnen und Bürger aus, die im Gebiet der Stadt Lingen ein altes Wohngebäude (Bezug vor dem 1. November 1977) mit bis zu zwei Wohneinheiten kaufen wollen. Eine fünfköpfige Familie könnte somit für den Traum vom eigenen Heim 10.000 Euro von der Stadt bekommen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Ziel der städtischen Wohnbauförderung ist es unter anderem, dem Abriss nutzbarer Immobilien entgegen zu wirken. So soll Bausubstanz und Wohnraum in gewachsenen Siedlungsstrukturen erhalten und die Sanierung gefördert werden.

Das Wohnbauförderprogramm ergänzt die Vergabekriterien von städtischen Baugrundstücken und bereichert diese durch eine neue Variante. Die Wohnraumförderung muss bei der Stadt Lingen beantragt werden und wird einmalig ausgezahlt. Für Alleinstehende beträgt der Zuschuss 2000 Euro, Ehepaare oder Lebensgemeinschaften 4000 Euro. Für jedes Kind, für das die Eltern Kindergeld erhalten, gibt es weitere 2000 Euro Zuschuss. Die Anträge auf Förderung müssen bis spätestens 31. Dezember gestellt werden. Der Einzug in das neu erworbene Haus muss außerdem bis zum Ende Dezember des Folgejahres erfolgt sein. Als Tag des Einzugs gilt die Anmeldung der Hauptwohnung im Sinne des Melderechts.

Um in den Genuss der städtischen Wohnbauförderung zu kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Es werden nur Immobilien mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten (Einzelhäuser, Doppelhaushälften sowie Kopf- und Mittelhäuser von Reihenhäusern und Hausgruppen) gefördert, die bereits vor dem 1. November 1977 bezogen wurden. Die Gebäude müssen in einem Siedlungsbereich stehen. In jedem Fall muss der Antragsteller oder die Antragstellerin das Haus zum eigenen Gebrauch kaufen und einen energetischen Sanierungsbericht vorlegen. Die Bezuschussung ist außerdem an Einkommensgrenzen gebunden.

Die Stadt Lingen will mit dem Wohnbauprogramm „nur dauerhaft zu nutzende Wohneigentumsvorhaben“ fördern. Der Zuschuss für ein Haus, das in den nächsten zehn Jahren abgerissen oder vermietet wird, wird deshalb zurückgefordert.

Die „Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in der Stadt Lingen (Ems)“ und entsprechende Antragsformulare sind bei der Stadt Lingen im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauen und Umwelt (5. Obergeschoss im Neuen Rathaus) erhältlich. Auf der Homepage der Stadt Lingen können die Förderrichtlinien und Antragsformulare unter www.lingen.de eingesehen und abgerufen werden. Fragen rund um die neuen Förderrichtlinien beantwortet Frau Thünemann unter der Telefon-Nummer 0591/9144-627.      

Text: Stadt Lingen