AktuellesMeppen

Stadt Meppen investiert in die Sicherheit – Fahrzeuge der Feuerwehr Meppen mit Abbiegeassistenzsystemen nachgerüstet

In Lastkraftwagen sind Abbiegeassistenten ab dem 06.07.2022 für neue Fahrzeugtypen und ab dem 07.07.2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend. Die Feuerwehr Meppen konnte nun alle Großfahrzeuge damit ausgestattet.

„Wir sind überglücklich, dass die Stadtverwaltung auf unseren Wunsch eingegangen ist“, sagt Stadtbrandmeister Christian Müller. Gerade in stressigen Alarmfahrten, besonders wenn es an Kreuzungsanlagen doch schon einmal eng werden kann, hilft diese Technik ungemein, die Sicherheit zu erhöhen. Nutzt der Fahrer des Fahrzeuges den Blinker, um rechts abzubiegen, schaltet sich der Assistent automatisch zu. Akustisch über ein Signal und optisch über einen Monitor wird gewarnt, wenn sich Personen neben dem Fahrzeug befinden.

„Es gab keinen aktuellen Vorfall, aber einen solchen wollen wir auch in der Zukunft verhindern“, so Müller. Die letzten Fahrzeuge (zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge und ein Löschgruppenfahrzeug) waren bereits bei der Auslieferung mit dem Abbiegeassistenten ausgestattet. Da lag die Entscheidung nahe, weitere Fahrzeuge auszurüsten.

Mit der Drehleiter, dem Rüstwagen, dem Gerätewagen-Gefahrgut, dem Gerätewagen-Wasserrettung, dem Tanklöschfahrzeug 4000, dem Gerätewagen Logistik und dem Vorausrüstwagen sind nun alle Großfahrzeuge mit dieser Technik nachgerüstet worden. Dafür wurden Fördermittel des Bundes beantragt. Zur Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit existiert seit 2019 eine Förderrichtlinie des Bundesamtes für Güterverkehr.

Gefördert werden die Nachrüstung und die Anschaffung von Fahrzeugen mit AAS. Die Zuwendung beträgt höchstens 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 1.500 € je Einzelmaßnahme. Förderfähig sind 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr. Förderfähige Fahrzeuge sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen. Die Förderperiode begann im Jahr 2021 am 21.01. und endet jeweils am 15.10. des Jahres. Das Förderprogramm tritt außer Kraft, wenn eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von AAS zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31.12.2024.

Da die Stadtverwaltung die Maximalförderung in Höhe von 10.500,00 € erhalten hat, mussten für diese Sicherheitstechnik nur ca. 30 % der Gesamtkosten übernommen werden.

Text: Stadt Meppen // Jens Menke

Foto: Jens Menke