AktuellesNordhorn

Stadt Nordhorn fördert auch 2023 wieder Kulturprojekte – Bis zum 1. November 2022 können Anträge gestellt werden

Nordhorn. Für das Jahr 2023 können ab sofort wieder Zuschüsse im Rahmen der kommunalen Kulturförderung der Stadt Nordhorn beantragt werden. Zuschussanträge für Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen im Jahr 2023 sind bis spätestens zum 1. November 2022 an das Kulturreferat der Stadt Nordhorn zu richten.

Ziel der kommunalen Kulturförderung ist die Schaffung eines attraktiven, vielseitigen, abwechslungsreichen und kreativen Kulturangebotes. Dazu fördert die Stadt Nordhorn Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen, die von Vereinen, kulturellen Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen öffentlich in Nordhorn durchgeführt werden.

Bestimmte Kulturprojekte werden dabei besonders berücksichtigt. Dazu zählen zum Beispiel Angebote, welche die kulturelle Beziehungen zwischen Nordhorn und den Partnerstädten oder der niederländischen Nachbargemeinde Dinkelland fördern. Auch Projekte, die sich um die kulturelle Verständigung mit ausländischen Bevölkerungsgruppen oder die Verständigung zwischen Alt und Jung bemühen, sind ausdrücklich erwünscht. Besonders berücksichtigt werden außerdem Projekte, welche die Frauenkultur fördern oder sich auf künstlerischer Ebene mit den Überlebensfragen unserer Zeit auseinandersetzen. Weitere als besonders förderungswürdig angesehene Bereiche können den Richtlinien zur kommunalen Kulturförderung der Stadt Nordhorn entnommen werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die damit verbundenen Kosten nicht aus Eigenmitteln, Eintrittsgeldern, Verkaufserlösen, Drittmitteln oder ähnlichem gedeckt werden können. Ab Eingang des Antrages beim Kulturreferat können die Antragsteller*innen im Zusammenhang mit dem Projekt Maßnahmen beginnen, die zu Zahlungen oder bestimmten Leistungen verpflichten. Einer besonderen Genehmigung durch das Kulturreferat bedarf es nicht.

Nicht berücksichtigt werden können CD-Produktionen, Buchprojekte (außer Heimatchroniken), Projekte mit rein politischem Hintergrund, Karnevalsprojekte, vereinsinterne und gruppeninterne Feste, Brauchtumsfeste wie Schützenfest oder Kloatscheeten, Projekte zur Erwachsenenbildung und rein kirchliche Veranstaltungen ohne Beteiligung Dritter.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die kommunale Kulturförderung eine freiwillige Leistung der Stadt Nordhorn ist, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Eine Antragstellung löst somit noch keinen Anspruch auf Förderung aus. Eine Entscheidung über gestellte Anträge kann erst erfolgen, wenn der Rat der Stadt Nordhorn im Zuge seiner Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt hat. Dies sollte bei der Projekt- und Veranstaltungsplanung berücksichtigt werden.

Die Anträge müssen bis zum 1. November 2022 gestellt werden. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Richtlinien sowie Antragsformulare können beim Kulturreferat der Stadt Nordhorn, Frau Meyer (Telefon 05921 878-111), ab sofort angefordert oder im Internet auf der Internetseite www.nordhorn.de/kulturfoerderung abgerufen werden. Einen vorläufigen Bewilligungsbescheid ohne Rechtsanspruch erhalten die ausgewählten Antragsteller*innen voraussichtlich bis Mitte Februar 2023.

Text: Stadt Nordhorn