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Stadt Papenburg führt eigenes elektronisches Amtsblatt ein

Fortan erfolgen alle Verkündungen und Bekanntmachungen wirksamkeitsbegründend im elektronischen Amtsblatt für die Stadt Papenburg. Die Veröffentlichung erfolgt nach Bedarf auf der städtischen Homepage unter der Adresse https://www.papenburg.de/unsere-stadt/amtsblatt/.

Mit der Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zum 01.11.2021 wurde den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, ihre Satzungen, Verordnungen, Bauleitpläne, Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Rates sowie weitere öffentlichen Bekanntmachungen in einem elektronischen Amtsblatt zu verkünden bzw. bekannt zu machen. Der Rat der Stadt Papenburg hat in seiner März-Sitzung durch entsprechende Änderung der Hauptsatzung diesen Weg der Publikation gewählt. „Damit wird dem geänderten Informationsverhalten in der Bevölkerung Rechnung getragen, da das Internet im Alltag zu einer selbstverständlichen Informationsquelle in allen Lebensbereichen geworden ist“, berichtet Bürgermeisterin Vanessa Gattung. „Zudem biete ein eigenes Amtsblatt weitere Vorteile. Wir schaffen durch einen einheitlichen Verkündungsweg mehr Transparenz, so dass unsere Bürgerinnen und Bürger zuverlässig, flexibel und effizient informiert werden“.

Alle Ausschreibungen werden wie gewohnt über die Ausschreibungsplattform „Subreport“ (www.subreport.de) abgewickelt und zusätzlich je nach Bedarf in der Tageszeitung, in Fachmagazinen, auf www.service.bund.de und auf der städtischen Homepage veröffentlicht.

Text und Foto: Stadt Papenburg