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Stadtverwaltung leitet weitere Vorsichtsmaßnamen ein – Notfallbetrieb und eingeschränkter Service

Papenburg. Durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sind Kommunen verpflichtet, eine Notfallbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen vorzuhalten. Hierzu müssen jedoch spezielle Rahmenbedingungen erfüllt sein: Die Notfallbetreuung dient ausschließlich dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich, einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Betroffene Erziehungsberechtigte sind angehalten, sich direkt mit den Schulen bzw. Kindertagesstätten in Verbindung zu setzen und eine Beschäftigung in der kritischen Infrastruktur glaubhaft zu machen.

Vor dem Hintergrund der allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen ist die Stadtverwaltung bestrebt, die Kundenkontakte als Vorsichtsmaßnahme auf ein notwendiges Maß zu begrenzen. Bei dringendem Bedarf bitten wir um eine telefonische Kontaktaufnahme zur Sachbearbeitung im Vorfeld. Die direkten Durchwahlen der Sachbearbeiter sind online unter www.papenburg.de abrufbar. Generell wird darum gebeten, das Rathaus (inkl. aller Nebenstellen) nur in dringenden Fällen aufzusuchen.

In diesem Zuge wird auch darauf hingewiesen, dass die Bürgermeistersprechstunde am kommenden Dienstag ausfällt. Hintergrund hierfür ist ebenfalls der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor größeren Menschenansammlungen.

Sollten hierüber hinaus weitere Maßnahmen erforderlich werden, werden wir zu gegebener Zeit wieder darüber informieren.

Text: Stadt Papenburg