Steigender Inzidenzwert führt zu Regelverschärfung in der Grafschaft Bentheim

Der Inzidenzwert von 10,0 im Landkreis Grafschaft Bentheim ist nun an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden. Er liegt am Samstag (17. Juli) bei 22,6. Im Zusammenhang mit der Niedersächsischen Corona-Verordnung erlässt der Landkreis daher eine Allgemeinverfügung und ergreift damit wieder verschärfte Schutzmaßnahmen, die sich am Stufenplan des Landes orientieren. Die Regeln gelten ab Montag, den 19. Juli.

Das sind die wesentlichen Regeln:

  • Kontaktbeschränkungen
    Es gilt nun die Regelung: max. 10 Personen aus 10 Haushalten (plus zugehörige Kinder bis 14 Jahren, sowie plus Geimpfte und/oder Genesene).
    (Zuvor: 25 Personen drinnen bzw. 50 Personen draußen).
  • Private Feiern in der Gastronomie

Max. 100 Personen (mit Test). Bei dieser Personenzahl zählen alle Anwesenden mit (auch Geimpfte/Genesene/Kinder).

  • Clubs/Diskotheken
    Nur noch 50% der Kapazität, mit Test und Maske. Die Maskenpflicht gilt sobald die Personen nicht mehr an einem Tisch sitzen (also auch beim Tanzen).
  • Gastronomie (drinnen/draußen)

Bleibt geöffnet. Kein Test, ohne Maske nur am Tisch.

  • Tourismus in der Grafschaft

Beherbergung zulässig. Testpflicht bei Anreise plus zwei Mal die Woche (Ausnahme: Geimpfte/Genesene),

  • Beschränkungen bei der Besucherzahl von Veranstaltungen

draußen: max. 500 zeitweise stehend/sitzend,

drinnen: max. 100 wenn zeitweise stehend und max. 500, wenn sitzend.