Verwaltungsgericht Osnabrück hält Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig
OSNABRÜCK. In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück den Landkreis Osnabrück (Antragsgegner) mit Beschluss
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