Tauben in Oldenzaal an Tierseuche erkrankt – Schutzmaßnahmen betreffen Teile der Grafschaft Bentheim
In der niederländischen Gemeinde Oldenzaal ist bei Tauben in einer Hobbyhaltung am vergangenen Freitag die Newcastle-Krankheit ausgebrochen. Das hat das niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur bestätigt. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die neben Tauben vor allem Hühner und Puten, aber auch Enten, Gänse und weitere Vogelarten befallen kann. Da das Krankheitsbild der Newcastle-Krankheit an die Geflügelpest erinnert, ist sie auch als atypische Geflügelpest bekannt. Zur Bekämpfung der Virus-Infektion haben die niederländischen Behörden rund um den Ausbruchsbetrieb in der Provinz Overijssel eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich damit bis in den Landkreis Grafschaft Bentheim hinein; betroffen sind Teile der Obergrafschaft.
Rund 20 Tierhaltungen in der Obergrafschaft liegen in der Überwachungszone
Infizierte Tiere scheiden das Virus über die Luftwege sowie über Sekrete und Exkrete aus, so dass es sich sehr schnell ausbreiten kann. Um dem vorzubeugen gelten innerhalb der Schutz- und der Überwachungszone gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. In der Überwachungszone ist insbesondere die Teilausstallung von Geflügel untersagt. Diese Regelung gilt auch für rund 20 Geflügel haltende Betriebe in der Obergrafschaft mit rund 2,2 Millionen Tieren. Eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung mit einer Übersicht der Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.grafschaft-bentheim.de/bekanntmachung eingestellt und tritt am Mittwoch, 28. Mai 2025, in Kraft. Tierärztinnen und Tierärzte des Veterinäramtes führen aktuell klinische Untersuchungen in den Betrieben innerhalb der Überwachungszone in der Grafschaft durch. Das gemeinsame Tierseuchen-Logistikzentrum der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim ist derzeit in Standby, kann aber bei Bedarf kurzfristig hochgefahren werden.
Auffälligkeiten beim Veterinäramt melden
In Deutschland müssen Halterinnen und Halter von Geflügel ihre Tiere regelmäßig gegen den Erreger der Newcastle-Krankheit impfen lassen. Diese Impfpflicht besteht auch für Hobbyhaltungen und Kleinstbestände. Trotz des Impfschutzes rät das Grafschafter Veterinäramt Geflügelhalterinnen und -haltern dazu, ihre Tiere im Blick zu behalten und Auffälligkeiten umgehend zu melden (u.a. gesteigerte Todesrate, verringerte Beweglichkeit, signifikanter Anstieg oder Rückgang der Produktionsdaten).
Diese Symptome sind typisch für die Newcastle-Krankheit
Die Zeit von der Infektion bis zum Auftreten erster Anzeichen der Newcastle-krankheit beträgt ca. drei bis sechs Tage. Zu den besonders auffälligen Anzeichen für eine Erkrankung zählen ein drastischer Rückgang der Legeleistung, dünnschalige bis schalenlose Eier, wässriges Eiklar sowie ein dünnflüssiger, grünlichgelber Kot, der teilweise mit Blut durchmischt ist. Bei einer raschen Ausbreitung der Erkrankung innerhalb der Herde treten Todesfälle ohne vorher sichtbare Symptome auf. Für erkrankte Tiere endet eine Infektion in der Regel tödlich. Bei einem leicht verzögerten Verlauf weisen folgende Symptome auf eine Erkrankung hin: hochgradige Apathie, gänzliches Verweigern von Futter- und Wasseraufnahme, Atemnot, geschwollene Augenlider und bläulich verfärbte Kämme. Tiere, die diese erste Krankheitsphase überlebt haben, fallen später durch Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur sowie Halsverdrehen auf.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Newcastle-Krankheit um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sollte der Verdacht auf eine Erkrankung bestehen, müssen Tierhalterinnen und -halter sofort das Grafschafter Veterinäramt informieren. Für Menschen ist die Newcastle-Krankheit nicht gefährlich.