CORONA

Teil-Lockdown bis zum 20.Dezember 2020

Berlin. Nach der heutigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ist es nun beschlossen: es gibt einen Teil-Lockdown bis zum 20.Dezember. Doch was passiert jetzt? Was ist mit Weihnachten und Sylvester? Werden wir es feiern können? Hier eine Aufstellung der zusätzlichen wichtigsten Beschlüsse gemäß der Pressekonferenz vom 25.11.2020 um 21.30 Uhr zum Teil-Lockdown:

Kontaktbeschränkungen

Bis zum 20. Dezember kann man sich mit einem weiteren Haushalt (Definition weiterer Haushalt: haushaltsfremde Familienmitglieder oder haushaltsfremden Menschen) bis maximal 5 Personen treffen. Kinder bis 14. Jahren sind hiervon ausgenommen. Nicht zwingende Reisen sind zu unterlassen.

Weihnachten und Sylvester

Im Zeitraum vom 23. Dezember bis zum 01. Januar kann man sich mit einem weiteren Haushalt (Definition weiterer Haushalt: haushaltsfremde Familienmitglieder oder haushaltsfremden Menschen) bis maximal 10 Personen treffen. Kinder bis 14. Jahren sind hiervon ausgenommen. Ob und inwieweit es zu Verboten im Bereich der Feuerwerke kommt, wurde in der Pressekonferenz nicht im Detail thematisiert. Es gibt kein generelles Verbot von „Böllern“ oder ähnliches. In wie weit es in der Grafschaft oder dem Emsland Plätze geben wird, an denen Feuerwerk verboten ist, wird ggf. noch bekannt gegeben. Falls sich weitere Informationen ergeben sollten, werden wir aktualisieren.

Vorgezogene Weihnachtsferien und Selbstquarantäne

Man sollte sich 7 Tage vor einem Weihnachtsbesuch eine sog. Selbstquarantäne / Selbstisolation begeben. Einkäufe usw. sind natürlich erlaubt. Dieses ist eine Empfehlung des Robert Koch Institutes. Ob es zu vorzeitigen Weihnachtsferien kommt, wurde bei der heutigen Pressekonferenz nicht bekannt gegeben. Sollte es in diesem Bereich eine Neuerung geben, werden wir aktualisieren.

Erweiterte Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt zukünftig auch VOR Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Dieses gilt dann auch auf allgemeinen Orten mit Publikumsverkehr unter freien Himmel.

Home Office

Arbeitgeber sollen überprüfen, ob in der Zeit vom 21. Dezember 2020 bis zum 03. Januar 2021 Home Office möglich ist. Alternativ soll geprüft werden, ob in dieser Zeit Betriebsferien durchgeführt werden können.

Maskenpflicht an Schulen und Schulunterricht allgemein

Ab Jahrgangsstufe 8 werden spezielle Unterrichtsformen ab einer Inzidenzzahl von über 200 durchgeführt. Diese Art der Durchführungen obliegt der weiteren Verordnungen durch die Bundesländer und den Landkreisen. Hierbei soll auch auf Hybridunterricht / Wechselunterricht zurückgegriffen werden. Zudem soll es eine generelle Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände geben. Diese Verordnungen werden in den nächsten Tagen durch die Länder / Landkreise ausführlich ausgelegt.

Regel für Supermärkte und sonstige Verkaufsflächen

Ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern hat 1 Kunde 20 Quadratmeter zur Verfügung. Bei Verkaufsflächen unter 800 Quadratmetern bleibt die 10 Quadratmeterzahl pro Kunde bestehen.

Sonstiges

Bei einer Inzidenz von über 200 in Landkreisen oder Bundesländern, müssen weitere Einschränkungen überprüft werden. Dieses sind jedoch Einzelfallentscheidungen.

Dieses sind zusätzliche Maßnahmen zu den Beschlüssen / Verordnungen von Oktober. Die Beschlüsse aus Oktober bleiben weiterhin bestehen. Diese Beschlüsse von heute müssen in den einzelnen Bundesländern noch umgesetzt werden.

Sobald uns Verordnungen aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim und dem Landkreis Emsland vorliegen, werden wir diese natürlich veröffentlichen.

Weitere Informationen unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/

Weitere Informationen unter: https://nordnews.de/category/corona/