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Testpflicht für landwirtschaftliche Betriebe – Landkreis Emsland setzt Weisung des Landes um – Unternehmen mit Erntehelfern betroffen

Meppen. Vor dem Hintergrund eines aktuellen Ausbruchsgeschehens auf einem Spargelhof im Kreis Diepholz, hat das Land Niedersachsen alle Landkreise und kreisfreien Städte angewiesen, eine entsprechende Allgemeinverfügung zu regelmäßigen Testungen von Beschäftigten in landwirtschaftlichen Betrieben, die Erntehelferinnen und Erntehelfer beschäftigten und diese in Sammelunterkünften untergebracht haben, zu erlassen. Eine Ausbreitung von Covid-19-Infektionen unter den Beschäftigten soll damit so früh wie möglich erkannt und gestoppt werden. Der Landkreis Emsland wird eine entsprechende Allgemeinverfügung auf den Weg bringen.

Die Testpflicht tritt am Pfingstmontag, 24. Mai, in Kraft. Sämtliche Beschäftigte in den entsprechenden landwirtschaftlichen Betrieben sind mindestens zweimal pro Woche zu testen. Die Betriebe dürfen ab Pfingstmontag nur noch Personen einsetzen, die einmal bei der ersten Ankunft und später mindestens zweimal wöchentlich negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind. Die Testungen können mittels eines PCR-Tests oder eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelisteten Antigen-Tests erfolgen. Selbsttestungen sind nur zulässig, wenn sie unter Aufsicht einer geschulten Person des Betriebes vorgenommen werden. Positive Testergebnisse sind dem Landkreis Emsland zu melden. Abgleichende PCR-Tests über den Hausarzt oder die Testzentren müssen in diesen Fällen durchgeführt werden. Ausnahmen von der Testpflicht bestehen entsprechend § 7 der COVID-19-SchutzmaßnahmenAusnahmenverordnung für genesene und geimpfte Personen.

Die Weisung des Landes gilt bis einschließlich 30. Juni.

Text: Landkreis Emsland