Tierpark Nordhorn – Informationen zur Selbsttestung
Nun ist die „Bundes-Notbremse“ in Kraft. Damit darf der Tierpark weiterhin geöffnet bleiben, da die Ansteckungsgefahr im Freien gegen Null geht. Mit Inkrafttreten der neuen bundesweiten Verordnung darf aber auch unser Tierpark ab morgen nur nach Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Corona-Testergebnis besucht werden. Ein solcher Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und die Ergebnisse müssen für alle Personen ab dem 7. Lebensjahr nachgewiesen werden. Als Nachweis gilt:
1. eine von einem Testzentrum ausgestellte Bescheinigung.
2. oder wie in der Schule, eine wahrheitsgemäße Bestätigung über deine erfolgte Selbsttestung mit einem zugelassenen Coronaselbsttest.
Die Bescheinigung findet ihr bei uns im Onlineshop neben der Ticketbuchung. (https://shop.tierpark-nordhorn.de/eventsale/calendar…)
Alle bisherigen Maßnahmen, wie die Maskenpflicht in geschlossenen Gebäuden, bleiben selbstverständlich weiterhin bestehen.Ihr findet alle wichtigen Informationen zu den Tests und dem Tierparkbesuch hier: https://www.tierpark-nordhorn.de/faq-corona-und-tickets/
Text: Tierpark Nordhorn
Foto: Franz Frieling