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Twist / Schöninghsdorf – Gegen Bewährungsauflagen verstoßen und ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss Auto gefahren – Bundespolizei verhaftet 29-Jährigen

Twist / Schöninghsdorf (ots) Beamte der Bundespolizei haben Mittwochnachmittag einen 29-Jährigen verhaftet. Er hatte gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen und wurde mit Haftbefehl gesucht. Außerdem besaß der Mann keine Fahrerlaubnis und war unter dem Einfluss von Drogen mit dem Auto unterwegs.

Der 29-Jährige war kurz nach 15 Uhr mit einem PKW über die B 402 aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. An der Abfahrt Schöninghsdorf wurde das Auto von der Bundespolizei angehalten und im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung der Binnengrenze zu den Niederlanden kontrolliert.

Bei der Überprüfung des Fahrers konnte der 29-jährige Bulgare den Beamten keinen Führerschein aushändigen. Wie sich herausstellte hat der Mann noch nie eine Fahrerlaubnis besessen. Außerdem stand der 29-jährige Fahrer unter dem Einfluss von Drogen. Ein entsprechender Drogenschnelltest reagierte positiv auf die Einnahme von Kokain. Bei dem 29-Jährigen wurden zwei Joints sichergestellt, bei seiner 28-jährigen bulgarischen Mitfahrerin wurden rund zwei Gramm Kokain gefunden. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und entsprechende Verfahren gegen beide eingeleitet.

Bei Überprüfung der Personalien stellte sich zudem heraus, dass ein Gericht einen Sicherungshaftbefehl gegen den 29-Jährigen erlassen hatte. Der Mann war 2019 wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Weil der 29-jährige seinen Bewährungsauflagen nicht nachkam und dringend verdächtig ist während der Bewährungszeit erneut straffällig geworden zu sein, hatte das zuständige Gericht einen Sicherungshaftbefehl gegen ihn erlassen.

Gegen Abend wurde der Mann einem Haftrichter vorgeführt und im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Darüber hinaus interessierte sich eine Staatsanwaltschaft für die ladungsfähige Anschrift des 29-Jährigen und hatte den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Sie wurde über die postalische Erreichbarkeit und den derzeitigen Aufenthaltsort des Mannes informiert.