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Umsetzung der Notbetreuung ab dem 27. April in Kindertagesstätten der Gemeinde Geeste

GEESTE. Nach der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus vom 17. April 2020 ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen weiterhin untersagt. Anstelle der bisherigen „systemrelevanten Berufsgruppen“, die Zugang zur Notbetreuung hatten, hat das Land die Notbetreuung jetzt für Kinder geöffnet, von denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in „betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist“. Das Land hat klargestellt, dass die in diesem Zusammenhang beispielhaft genannten Berufsgruppen weder abschließend sind noch ein Rechtsanspruch auf Notbetreuung besteht.

Die Gemeinde Geeste hat sich bei der Umsetzung der Hinweise des Landes entschieden, bereits seit Beginn der Woche weitere Gruppen zur Notbetreuung zu zulassen. Die Ausweitung ab Montag, 27. April, geschieht in Absprache mit den Trägern der Kindertagesbetreuung sukzessive im Interesse der Gesundheit der Kinder, der Qualität des Angebotes und im Interesse der Beschäftigten in den Einrichtungen. Denn als oberste Maxime bei der Umsetzung der Notbetreuung steht weiterhin die Begrenzung auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß, um Infektionsketten so gering wie möglich zu halten.

Wichtige Punkte in Bezug auf die Umsetzung der Notbetreuung:

  • Kinder, die bisher im Rahmen der Notbetreuung berücksichtigt wurden, sind weiterhin zu betreuen.
  • Die Notbetreuung der Kinder findet ausschließlich in der Kindertageseinrichtung statt, in der das Kind zuvor betreut wurde und ein Betreuungsvertrag besteht.
  • Die Eltern haben gegenüber der Kindertageseinrichtung einen entsprechenden schriftlichen Antrag für die Notbetreuung zu stellen.
  • Die Vergabe der Plätze erfolgt auf der Grundlage der Kriterien des Landes in den jeweiligen Einrichtungen durch die Einrichtungsleitung.
  • Ist die Nachfrage nach Notbetreuungsplätzen größer als Anzahl der vorhandenen Plätze, richtet sich die Platzvergabe nach der in den FAQs erstellten Reihenfolge.
  • Die Regelung gilt entsprechend der Verordnung des Landes zunächst bis einschließlich 6. Mai 2020.
  • Die Zusage für einen Platz in der Notbetreuung und für die tägliche Betreuungszeit ist nicht auf Dauer angelegt. Mit Weisungen des Landes können sich hier Änderungen ergeben.

Bei weiteren Fragen stehen Jan Bojer und Reinhard Janzen vom Fachbereich Bürgerdienste, Arbeit und Soziales unter der Telefonnummer 05937 / 69-258 zur Verfügung.

Text: Gemeinde Geeste