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Und wieder einmal – Fehlende Kommunikation – Stellungnahme der IPG zum Thema „Jugendzentrum“

In der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses am Mittwoch, den 31.08.2022, hat die Verwaltung über die schwierige Situation in Sachen Unterbringung von Flüchtlingen berichtet. Es wurden erklärt, dass zwischenzeitlich die privaten und öffentlichen Unterbringungsmöglichkeiten in Nordhorn erschöpft seien. Es war dabei nicht die Rede davon, Flüchtlinge im Jugendzentrum unterbringen zu wollen. Der Rat ist mit Schreiben des Bürgermeisters Berling am Freitagvormittag über das Vorhaben informiert worden. Es ist kaum nachvollziehbar, dass die Verwaltung am Mittwoch im Verwaltungsausschuss davon noch nichts gewusst haben will.

Die Politik ist also in diese Angelegenheit nicht einbezogen worden. Die IPG hält dies für schlechten Stil und eine Missachtung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Es ist davon auszugehen, dass die Verwaltung durchaus befürchtete, dass bei einer rechtzeitigen Einbeziehung der Politik mit erheblichen Diskussionen zu rechnen wäre, was der Bürgermeister im Sinne einer sehr schnellen Umsetzung vermeiden wollte.

Neben dem unangemessenen Verfahren ist jedoch die Tatsache, dass hier die städtische Institution Jugendzentrum in Frage gestellt wird, hervorzuheben. Das Jugendzentrum ist im März 1973 eröffnet worden und würde somit 2023 sein 50-jähriges Bestehen feiern. Dieses besondere Haus wurde von den Nordhorner Jugendlichen erkämpft und gehört bundesweit zu den traditionsreichsten Jugendzentren überhaupt. Die IPG hat sich immer für das Jugendzentrum engagiert und die Aktivitäten sollten nach der Corona-Zeit wieder ausgebaut werden.

Dass hier die Verwaltung ohne viel Federlesen und nochmal: ohne Wissen und Mitwirkung der Politik, den Schlüssel umdrehen will, ist ein einmaliger und kritikwürdiger Vorgang. Dass die Aktivitäten in anderen Räumen stattfinden sollen, macht die Sache auch nicht besser, weil das Bestehen des Jugendzentrums in seiner Gänze in Frage gestellt wird.

Wir fordern die Verwaltung auf, Politik und Öffentlichkeit umfassend zu informieren. Ebenfalls muss die Verwaltung der Politik eine entsprechende Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration vorlegen. Hier ist der Ort, an dem der Themenbereich diskutiert und entschieden werden muss.

Text: Jutta Bonge

Foto: IPG